Freizeitlärm, Sportanlagenlärm, Lärm durch gewerbliche Anlagen und Immissionen durch spielende Kinder in Magdeburg - Seminar / Kurs von Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Weiterbildung Seminar für NUR 449 € MwSt.-frei

Inhalte

Gerade in dicht besiedelten Gebieten aber auch im Außenbereich ist es Aufgabe der planenden Stellen und der Genehmigungsbehörden den verschiedenen Interessen an dem Raum durch Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. durch drittschützende Nebenbestimmungen oder nachträgliche Auflagen Rechnung zu tragen.

Je nach dem, mit welchen konkreten Vorhaben man es tun hat (z. B. Sportanlagen, Kindergärten, Gaststätten, Rasenmäherlärm) geben die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien unterschiedliche Maßgaben vor. So sind in Deutschland mit der 18. BImSchV beispielsweise Sportanlagen gegenüber gewerblichen Anlagen privilegiert. Aber auch spielende Kinder haben eine besondere Stellung.

In diesem Seminar werden die maßgebenden öffentlich-rechtlichen Regelungen in diesem Bereich vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte rechtssicher gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.

Gerade in dicht besiedelten Gebieten aber auch im Außenbereich ist es Aufgabe der planenden Stellen und der Genehmigungsbehörden den verschiedenen Interessen an dem Raum durch Festsetzungen im Bebauu ...

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Lernziele

In diesem Seminar werden die maßgebenden öffentlich-rechtlichen Regelungen in diesem Bereich vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte rechtssicher gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.

Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Planungs-, Umwelt-, und Bauämtern bzw. im Ordnungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.

 

09.30 Uhr    Begrüßung und Einführung

09.35 Uhr    I. Grundlagen des Öffentlichen und privaten Immissionsschutzrechts

  • Überblick über die wesentlichen Rechts-grundlagen
  • Verhältnis TA-Lärm, 18. BImSchV, 32. BImSchV, Freizeitlärmrichtlinie, allgemeines Gefahrenabwehrrecht
  • Verhältnis zum öffentlichen Baurecht und Schnittstellen

11.00 Uhr    Kaffeepause

11.15 Uhr    II. Lärm von Sportanlagen

  • Anwendungsbereich der 18. BImSchV
  • Abgrenzung zu FreizeitlärmRL Einzelfragen

12.45 Uhr    Mittagspause

13.30 Uhr    III. Lärm von Freizeiteinrichtungen

  • Rockkonzert - sehr seltene Störereignisse
  • Bolzplätze, Beachvolleyball- und Basketballplätze vs. Wohnnutzung

                      IV. Lärm von Gaststätten

  • Verhältnis Baugenehmigung/Genehmigung nach GastG
  • Freisitze
  • Besondere Privilegierungstatbestände, z.B. bedeutende Sportereignisse (EM 2024 etc.)

14.15 Uhr    V. Lärm durch sonstige bauliche Anlagen, wie z.B. Biogasanlagen, Lebensmitteldiscounter

  • Anwendbarkeit der TA-Lärm
  • Vorbelastung/Gesamtbelastung
  • Schutz der Nachbarschaft durch drittschützende Nebenbestimmungen

15.00 Uhr    Kaffeepause

15.15 Uhr    VI. Lärm durch Kinder

  • Maßstab für Beurteilung
  • Kindergärten
  • Spielplätze
  • faktische Bolzplätze

16.30 Uhr    Abschlussdiskussion und Auswertung

16.45 Uhr    Ende der Veranstaltung

In diesem Seminar werden die maßgebenden öffentlich-rechtlichen Regelungen in diesem Bereich vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend best ...

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Zielgruppen

Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Planungs- Umwelt- und Bauämtern bzw. im Ordnungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.

Termine und Orte

Datum Uhrzeit Dauer Preis
Magdeburg, DE
25.04.2024 09:30 - 16:30 Uhr 6 h Mehr Informationen > Jetzt buchen ›

SG-Seminar-Nr.: 5353855

Anbieter-Seminar-Nr.: L240425

Termin

29.03.2022 , 09:30 - 16:30 Uhr

IWU Magdeburg
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg

Günstige Preise

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Veranstaltungsinformation

  • Seminar / Kurs
  • Deutsch
    • Teilnahmebestätigung, Zertifikat
  • 6 h
  •  
  • Anbieterbewertung (19)

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