Fortbildungslehrgang zur Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3. 05344 -
Seminar / Kurs
von TÜV Rheinland Akademie GmbH
Zertifikate (vor 01.07.2010) liefen zum 30.06.2016 ab. Sachkundige mit Nachweis TRGS 519 sind fortbildungspflichtig.
Inhalte
Durch Änderungen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 sind Sachkundenachweise für ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung, Instandhaltung) mit Asbest auf 6 Jahre befristet. Durch Teilnahme an unserem Fortbildungslehrgang werden Ihre Sachkundenachweise um 6 Jahre verlängert.Asbest – Verwendung und EigenschaftenAktuelles aus Vorschriften und RegelwerkAsbestverbot nach REACHChemikaliensanktionsverordnungGefahrstoffverordnung und TRGS 519BGI 664 „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“Vorstellung neuer ArbeitsverfahrenVerwendungsbeschränkungen, zulässige und unzulässige ArbeitsweisenTechnische und organisatorische MaßnahmenArbeitsweisen gemäß TRGS 519 / BaustelleneinrichtungAufgaben der sachkundigen PersonGefährdungsbeurteilungArbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit ÜbungenBetriebsanweisung und UnterweisungArbeitsmedizinische VorsorgePersönliche Schutzausrüstung (Auswahl und Anwendung)
Lernziele
Sie erhalten eine Verlängerung Ihres Sachkundenachweises nach TRGS 519, Anlage 3, um 6 Jahre.Sie kennen die Neuerungen der Rechtsvorschriften und Technischen Regeln.Sie kennen neue Sanierungsverfahren und Baustelleneinrichtungen.Das Seminar ist staatlich anerkannt und bundesweit gültig.
Zielgruppen
Sachkundige für ASI-Arbeiten mit Asbest (einschließlich schwachgebundenem Asbest), die ihren Sachkundenachweis verlängern wollen.
Termine und Orte