Auffrischung der gesetzlichen Grundlagen
Informationen ber Neuerungen in der Gesetzgebung und in der Normung
Erfahrungsaustausch und Diskussion
Wiederholung: Befähigte Person nach BetrSichV
Auffrischung der gesetzlichen Grundlagen
Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass Prüfungen in explosionsgefährdeten und Explosionsschutz beeinflussenden Bereichen nur durch geschultes Personal - sogenannte "zur Prfung befähigte Personen im Explosionsschutz" - durchgeführt werden dürfen. Diese Personen müssen eine einschlägige technische Berufsausbildung vorweisen und mindestens über ein Jahr Erfahrung mit der zu prüfenden Anlage oder dem zu prüfenden Gerät verfügen. Darber hinaus sind die Kenntnisse durch die Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Neuestes Wissen im Hinblick auf das Regelwerk und neue technische Erkenntnisse sind für die Prüftätigkeit der befähigten Person im Explosionsschutz entscheidend.
Im Fortbildungslehrgang bringen die Teilnehmer ihre Kenntnisse zum Explosionsschutz auf den aktuellen Stand. Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen und Anforderungen durch die GefStoffV, die BetrSichV und das neue technische Regelwerk (TRBS) bzw. wichtige Normen im Explosionsschutz und frischen das Wissen zu Aufgaben und Prüftätigkeiten als befähigte Person auf. Darber hinaus erhalten sie die Gelegenheit zum Austausch mit anderen Teilnehmern und dem Fachdozenten.
AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer8 Unterrichtseinheiten08:30 bis 16:00 Uhr
PreisdetailsIm Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
ZugangsvoraussetzungErfolgreicher Abschluss des Grundlehrgangs: Zur Prüfung befähigte Person im Explosionsschutz
Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass Prüfungen in explosionsgefährdeten und Explosionsschutz beeinflussenden Bereichen nur durch geschultes Personal - sogenannte "zur Prfung befähigte P ...
Mehr Informationen >>Befähigte Person für die Prüfungen explosionsgeschützte Anlagen und Betriebsmittel nach BetrSichV und Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 BetrSichV