Nach SGB VII, DGUV V 1 und DGUV R 100-001 sollen Sicherheitsbeauftragte regelmäßig eine Fortbildung besuchen, um ihr Wissen in diesem Bereich aufzufrischen und sich über neue Vorschriften zu informieren und somit präventiv tätig zu sein.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz unterliegt durch gesetzliche Änderungen und neue Erkenntnisse permanenten Anpassungen. Die praxisorientierte Umsetzung des aktuellen Fachwissens ist somit entscheidend für die erfolgreiche Arbeit als Sicherheitsbeauftragter. Die Fortbildung dient neben der Wissensauffrischung auch dem Erfahrungsaustausch.
AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Akademie GmbH
Dauer8 Seminarstunden08:30 bis 16:00 Uhr
PreisdetailsIm Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.
ZugangsvoraussetzungErfolgreicher Abschluss des Grundlehrgangs: Sicherheitsbeauftragter gemäß § 22 SGB VII
HinweiseDie Kenntnisse sollten spätestens im 3. Jahr nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
Nach SGB VII, DGUV V 1 und DGUV R 100-001 sollen Sicherheitsbeauftragte regelmäßig eine Fortbildung besuchen, um ihr Wissen in diesem Bereich aufzufrischen und sich über neue Vorschriften zu inform ...
Mehr Informationen >>Sicherheitsbeauftragte, deren Ausbildung länger als 2 Jahre zurückliegt.