§ 63 AwSV schreibt für WHG-Fachbetriebe die Pflicht fest, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre sowie das eingesetzte Personal regelmäßig an Schulungen nach § 61 Absatz 2 AwSV oder an anderen gleichwertigen Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt.
Nur durch regelmäßige Wissensaktualisierung der verantwortlichen Person ist sichergestellt, dass Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen störungsfrei und umweltgerecht erfolgen. Die Teilnehmer des Fortbildungslehrgangs lernen die aktuellen Entwicklungen im Wasserrecht kennen und erhalten Hinweise zum Stand der Technischen Regeln für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß AwSV. Es besteht die Gelegenheit zu Diskussion und Erfahrungsaustausch - auch auf Basis praxisnaher Beispiele.
Die Teilnehmer erlangen den Nachweis der geforderten Weiterbildung von betrieblich verantwortlichen Personen in Fachbetrieben nach WHG und AwSV.
AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer8 Seminarstunden08:30 bis 16:00 Uhr
PreisdetailsIm Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
HinweiseDie Kenntnisse der verantwortlichen Person im WHG-Fachbetrieb müssen nach § 63 AwSV alle 2 Jahre und das Wissen des eingesetzten Personals regelmäßig aufgefrischt werden.
§ 63 AwSV schreibt für WHG-Fachbetriebe die Pflicht fest, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre sowie das eingesetzte Personal regelmäßig an Schulungen nach § 61 ...
Mehr Informationen >>Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben, die ihr Wissen aktualisieren wollen.