Fortbildungslehrgang: Sachkundiges Personal in WHG-Fachbetrieben - Fortbildung nach § 63 AwSV - Seminar / Kurs von TÜV-Thüringen Akademie GmbH

Inhalte

  • Neuregelungen, aktueller Stand, Entwicklungen und Trends
    • WHG
    • AwSV
    • Technische Regeln wassergefährdender Stoffe
  • Wissensaktualisierung und Wiederholung
    • Grundsatzanforderungen
    • Sicherheit
    • Pflichten
    • Überwachung
  • Praxisbeispiele, Diskussion und Erfahrungsaustausch
  • Neuregelungen, aktueller Stand, Entwicklungen und Trends
    • WHG
    • AwSV
    • Technische Regeln wassergefährdender Stoffe
  • Wissensaktualisierung und Wiederholung
    • Grundsatzanforderungen
    • Sicherheit
    • Pflichten
    • Üb ...
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Lernziele

§ 63 AwSV schreibt für WHG-Fachbetriebe die Pflicht fest, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre sowie das eingesetzte Personal regelmäßig an Schulungen nach § 61 Absatz 2 AwSV oder an anderen gleichwertigen Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt.

Nur durch regelmäßige Wissensaktualisierung der verantwortlichen Person ist sichergestellt, dass Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen störungsfrei und umweltgerecht erfolgen. Die Teilnehmer des Fortbildungslehrgangs lernen die aktuellen Entwicklungen im Wasserrecht kennen und erhalten Hinweise zum Stand der Technischen Regeln für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß AwSV. Es besteht die Gelegenheit zu Diskussion und Erfahrungsaustausch - auch auf Basis praxisnaher Beispiele.

Die Teilnehmer erlangen den Nachweis der geforderten Weiterbildung von betrieblich verantwortlichen Personen in Fachbetrieben nach WHG und AwSV.

AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH

Dauer8 Seminarstunden08:30 bis 16:00 Uhr

PreisdetailsIm Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.

HinweiseDie Kenntnisse der verantwortlichen Person im WHG-Fachbetrieb müssen nach § 63 AwSV alle 2 Jahre und das Wissen des eingesetzten Personals regelmäßig aufgefrischt werden.

§ 63 AwSV schreibt für WHG-Fachbetriebe die Pflicht fest, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre sowie das eingesetzte Personal regelmäßig an Schulungen nach § 61 ...

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Zielgruppen

Betrieblich verantwortliche Personen von Fachbetrieben, die ihr Wissen aktualisieren wollen.

SG-Seminar-Nr.: 6963738

Anbieter-Seminar-Nr.: TPAT015

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