Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laserstrahlung / Teil: Allgemeines) treffen Festlegungen hinsichtlich der Notwendigkeit der Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4.
Unternehmen, die solche Lasereinrichtungen betreiben, müssen mindestens einen Laserschutzbeauftragten benennen und ihn schriftlich bestellen. Dieser ist verpflichtet, seine Kenntnisse durch den regelmäßigen Besuch von geeigneten Fortbildungsveranstaltungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Grundsätzlich wird nach Punkt 5.1 Absatz 2 TROS Laserstrahlung Teil Allgemeines eine eintägige Fortbildung in einem Zeitraum von fünf Jahren als angemessen erachtet.
Mit dem Fortbildungslehrgang frischen die Teilnehmer ihre Kenntnisse für die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter auf und erhalten für die Erfüllung ihrer verantwortungsvollen Aufgabe notwendiges aktuelles Fachwissen. Sie kommen somit der von OStrV und TROS Laserstrahlung geforderten regelmäßigen Fortbildung nach.
AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Akademie GmbH
Dauer8 Seminarstunden, 08:30 bis 16:00 Uhr
PreisdetailsIm Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
Hinweise Diese Fortbildungsveranstaltung richtet sich auch nach den entsprechenden Empfehlungen des DGUV Grundsatzes 303-005 (Stand Dezember 2018) zur Aus- und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten.
Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laserstrahlung / Teil: Allgemein ...
Mehr Informationen >>Ausgewählte Mitarbeiter, die bereits als Laserschutzbeauftragte bestellt sind und sich fortbilden wollen, um ihre Kenntnisse aktuell zu halten.