Fortbildungslehrgang: Brandschutzbeauftragter nach vfdb-Richtlinie - Seminar / Kurs von TÜV-Thüringen Akademie GmbH

Inhalte

  • Kenntnisauffrischung und Wissensaktualisierung
    • Aufgaben, Rechte, Pflichten und Stellung des Brandschutzbeauftragten, rechtliche Grundlagen
    • Besondere Brandrisiken im Unternehmen, Schutz vor Brandstiftung
    • Brandschutzordnung und Alarmplan
    • Planung und Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen
    • Brandmeldeanlagen
    • Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
    • Gestaltung von Arbeitsverfahren/Einsatz von Arbeitsstoffen
  • Aktuelles und Änderungen im bautechnischen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
  • Fallbeispiele, Lehren aus Schäden
  • Erfahrungsaustausch der Teilnehmer
  • Kenntnisauffrischung und Wissensaktualisierung
    • Aufgaben, Rechte, Pflichten und Stellung des Brandschutzbeauftragten, rechtliche Grundlagen
    • Besondere Brandrisiken im Unternehmen, Schutz vor Brandstiftu ...
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Lernziele

Der im Grundlehrgang erworbene Wissens- und Kenntnisstand zum Brandschutz muss stetig gefestigt, auf dem neuesten Stand gehalten und ausgebaut werden. Da die Verhütung von Brandgefahren und Unterbindung von Feuerausbrüchen ein wichtiger Faktor in der Haftungspolitik aller Versicherungsgeber ist, unterliegen Brandschutzbeauftragte nach vfdb einer Fortbildungspflicht.

Die Teilnehmer erhalten Informationen zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen im vorbeugenden sowie organisatorischen Brandschutz, ihr Wissen wird auf den neuesten Stand gebracht und ein fachlicher Erfahrungsaustausch angeregt.

AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH

Dauer16 Unterrichtseinheiten08:30 bis 16:00 Uhr

PreisdetailsIm Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.

ZugangsvoraussetzungErfolgreicher Abschluss des Grundlehrgang: Brandschutzbeauftragter nach vfdb-Richtlinie

HinweiseDie einheitlichen Richtlinien zu Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten fordern alle 3 Jahre den Besuch einer mindestens 2-tägigen Fortbildung. Die Ausbildung erfolgt nach DGUV I 205-003 (Stand 11/2014).

Der im Grundlehrgang erworbene Wissens- und Kenntnisstand zum Brandschutz muss stetig gefestigt, auf dem neuesten Stand gehalten und ausgebaut werden. Da die Verhütung von Brandgefahren und Unterbind ...

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Zielgruppen

Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel und Verwaltung, Brandschutzverantwortliche

SG-Seminar-Nr.: 5637821

Anbieter-Seminar-Nr.: FMBS009

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  • Seminar / Kurs
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