Die ordnungsgemäße Prüfung von Hebezeugen sowie ein qualitativ hochwertiges und sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist.
Nach der TRBS 1203 muss die befähigte Personüber Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdungen verfügen und diese aufrechterhalten. Seit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 wird die Verantwortung des Arbeitgebers zur Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel noch deutlicher.
Die Fortbildung vermittelt den Teilnehmern Wissen zum aktuellen Stand der Technik und zu Änderungen der Rechtslage. Sie werden für typische Gefährdungen sensibilisiert und über Schadensfälle informiert. Zudem bietet sich die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches mit anderen Teilnehmern.
AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer8 Seminarstunden08:30 bis 16:00 Uhr
Zugangsvoraussetzung Erfolgreicher Abschluss des Grundlehrgangs "Befähigte Person zur Prüfung von Hebezeugen (Winden, Krane, Lastaufnahmeeinrichtungen)"
PreisdetailsIm Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren. HinweiseDie Kenntnisauffrischung sollte alle zwei Jahre erfolgen.
Die ordnungsgemäße Prüfung von Hebezeugen sowie ein qualitativ hochwertiges und sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist.
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Mehr Informationen >>Befähigte Personen zur Prüfung von Hebezeugen, die entsprechende Prüftätigkeiten ausführen und ihr Wissen aktualisieren wollen.