Durch Änderungen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 sind Sachkundenachweise für ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung, Instandhaltung) mit Asbest auf 6 Jahre befristet. Durch Teilnahme an unserem Fortbildungslehrgang werden Ihre Sachkundenachweise um 6 Jahre verlängert.
- Asbest – Verwendung und Eigenschaften
- Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
- Asbestverbot nach REACH
- Chemikaliensanktionsverordnung
- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
- BGI 664 „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“
- Neue Arbeitsverfahren
- Verwendungsbeschränkungen, (un-)zulässige Arbeitsweisen
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519
- Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen
- Betriebsanweisung und Unterweisung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Persönliche Schutzausrüstung (Auswahl und Anwendung)
Durch Änderungen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 sind Sachkundenachweise für ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung, Instandhaltung) mit Asbest auf 6 Jahre befristet. Durch Teilnahme an unserem ...
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