Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten gebrauchen lässt, hat zuvor eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine qualifizierte Person auf offensichtliche Mängel durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.
Die qualifizierte Person zur Prüfung im Gerüstbau ist eine Person, die ein Gerüstbenutzer mit bestimmten Aufgaben gemäß der TRBS 2121 Teil 1 betraut und dafür qualifiziert ist.
AbschlussTeilnahmenachweis als Nachweis der Fachkenntnis.
Der Unternehmer kann Personen, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragten.
Kosten510,00 € (MwSt.-befreit) inkl. Seminarunterlagen
Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten gebrauchen lässt, hat zuvor eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine qualif ...
Mehr Informationen >>Datum | Preis | ||
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Mülheim an der Ruhr, DE | |||
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