Für Anlagen, die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind und im Anhang I der 5. BImSchV genannt werden, muss der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen. Mit dem Besuch dieses von der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz anerkannten Lehrgangs können Immissionsschutzbeauftragte ihr Wissen aktualisieren und ihrer Pflicht zur Fortbildung nachkommen.
Inhalte
Der Lehrgangsinhalt entspricht den Anforderungen, die in Anhang II der 5. BImSchV formuliert sind.
Qualifikation
Die Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat auf Basis der behördlichen Anerkennung.
Kooperation mit GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH
Die Schulung wird in Kooperation mit der GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH durchgeführt. Die GUT verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der behördlich anerkannten Lehrgänge nach Abfall- und Immissionsschutzrecht.
Für Anlagen, die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind und im Anhang I der 5. BImSchV genannt werden, muss der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen. Mit dem ...
Mehr Informationen >>Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz und weitere Mitarbeiter, die auf dem Gebiet des Immissionsschutzes tätig sind.