Hintergrund
Für Anlagen, die nach BImSchG genehmigungsbedürftig sind und in Anhang I der 5. BImSchV genannt werden, muss der Betreiber einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen, der über ausreichende Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt. Eine Voraussetzung für die Fachkunde ist der Besuch eines behördlich anerkannten Lehrgangs, dessen Inhalte durch die 5. BImSchV, Anhang II A vorgegeben sind.
Dazu gehören unter anderem die Themen Anlagen- und Verfahrenstechnik zur Vermeidung von Emissionen, Rechte und Pflichten des Immissionsschutzbeauftragten, Vermeidung von Reststoffen und deren Beseitigung als Abfall sowie vorbeugender Brand- und Explosionsschutz.
Inhalte
1. Tag (09:00 Uhr - 18:15 Uhr)
2. Tag (09:00 Uhr - 17:30 Uhr)
3. Tag (09:00 Uhr - 18:45 Uhr)
4. Tag (09:00 Uhr - 17:45 Uhr)
Qualifikation
Die Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat auf Basis des behördlichen Anerkennungsbescheides, das bundesweit gültig ist.
Kooperation mit GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH
Die Schulung wird in Kooperation mit der GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH durchgeführt. Die GUT verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der behördlich anerkannten Lehrgänge nach Abfall- und Immissionsschutzrecht.
Leitende Mitarbeiter und Umweltbeauftragte aus Unternehmen, die in der 5. BImSchV, Anhang I genannte Anlagen betreiben.
Datum | Uhrzeit | Dauer | Preis | |
---|---|---|---|---|
Berlin, DE | ||||
15.11.2021 - 18.11.2021 | 09:00 - 17:00 Uhr | 8 h | Jetzt buchen › |
Datum | Uhrzeit | Dauer | Preis | |
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Berlin, DE | ||||
15.11.2021 - 18.11.2021 | 09:00 - 17:00 Uhr | 8 h | Jetzt buchen › |
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