Auszug aus dem Seminarinhalt
- Staatliche und berufsgenossenschaftliche Sicherheitsvorgaben
- Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten
- Gefahren von künstlicher optischer Strahlung
- Beurteilung der Gefährdung durch Laserstrahlung
- Messgrößen
- Messung und Berechnung von Expositionen
- Berechnung des NOHD
- Sicherheitsgerechter Umgang mit Laserstrahlung
- Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung im Umgang mit künstlicher optischer Strahlung
- Betriebs- und Arbeitsanweisungen
- Vertiefende Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Lasereinrichtungen
Rechtsgrundlagen: OStrV, DGUV Vorschrift 11, TROS
Auszug aus dem Seminarinhalt
- Staatliche und berufsgenossenschaftliche Sicherheitsvorgaben
- Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten
- Gefahren ...
Mehr Informationen >>Die Weiterbildung zum Laserschutzbeauftragten richtet sich an Lasereinrichtungen im klassischen industriellen Bereich.
Es wird eingehend auf die Entstehung und die Wirkung der Laserstrahlung und die wirksamen Schutzeinrichtungen eingegangen.
Die Branchen, die einen Laserschutzbeauftragten benötigen sind dabei vielfältig. So ist die Ausbildung und Beauftragung eines Laserschutzbeauftragten im Bereich der Bühnen- und Showbranche ebenso nachzuweisen wie in der Vermessungstechnik, in der Medizin- und Kosmetikbranche, als auch in der Telekommunikationsbranche.
Dieses Seminar dient auch als Auffrischung für bereits tätige Laserschutzbeauftragte (empfohlen wird eine Auffrischung alle 5 Jahre).
Die Weiterbildung zum Laserschutzbeauftragten richtet sich an Lasereinrichtungen im klassischen industriellen Bereich.
Es wird eingehend auf die Entstehung und die Wirkung der Laserstrahlung und die w ...
Mehr Informationen >>Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter, die mit künstlicher optischer Strahlung tätig sind, sowie Fach- und Führungskräfte, die die betrieblichen Aufgaben eines Laserschutzbeauftragten wahrnehmen sollen, bzw. ihre Kenntnisse wahrnehmen möchten.
Sie benötigen eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung (jeweils mindestens zwei Jahre), verfügen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und haben erfolgreich die Prüfung zur Sachkunde des Laserschutzbeauftragten abgelegt (ebenfalls bei uns buchbar).
Voraussetzung ist die Sachkunde für Laserschutzbeauftragte.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeiter, die mit künstlicher optischer Strahlung tätig sind, sowie Fach- und Führungskräfte, die die betrieblichen Aufgaben eines La ...
Mehr Informationen >>Datum | Dauer | Preis |
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