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Allgemeine Hygienevorgaben ergeben sich automatisch für jeden Betrieb aus den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nach ArbSchG bzw. DGUV-V 1. Die Arbeitsstättenverordnung und ihre Technischen Regeln, z. B. ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" vertiefen das Ganze.
Im Wesentlichen werden hier jedoch ganz elementare Sachverhalte geregelt wie die Verfügbarkeit von Waschgelegenheiten und Toiletten und die immer noch oft ignorierte Festlegung, dass Seife und Handtücher nie gemeinschaftlich benutzt werden dürfen. Fragen zur Reinigungsintensität und -häufigkeit, die in der betrieblichen Praxis gerade in sensiblen Bereichen immer wieder auftreten können, sind also nicht mit festen Vorgaben zu beantworten, sondern durch die Gefährdungsbeurteilung.
Solange für Deutschland die "epidemische Lage nationaler Tragweite" nach § 5 IfSG in Bezug auf das SARS-CoV-2-Virus festgestellt bleibt, gilt für alle Unternehmen in Deutschland die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 20.8.2020. Sie aktualisiert den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vom 16.4.2020, der formell weiter in Kraft bleibt. Beides wird durch länder- oder branchenspezifische Vorgaben der Unfallversicherungsträger ergänzt.
Zum Thema
Beispielhaft zeigt die Coronapandemie, dass übertragbare Krankheiten eine Herausforderung für Unternehmen jeglicher Art sind. Namhafte Experten aus Forschung und Praxis sowie das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) haben deshalb Richtlinien und einen Stufenleitplan entwickelt, um das Gesundheitsrisiko in Betrieben zu minimieren.
Ein Bestandteil ist der/die Fachbeauftragte für Hygiene im Betrieb.
Allgemeine Hygienevorgaben ergeben sich automatisch für jeden Betrieb aus den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nach ArbSchG bzw. DGUV-V 1. Die Arbeitsstättenverordnung und ihre Technischen Regeln, ...
Mehr Informationen >>Zielsetzung
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG. Zudem werden sie in die Lage versetzt, in ihrem Betrieb die Aufgaben eines/einer internen Hygienebeauftragten kompetent wahrzunehmen.
Darauf werden Sie in der Ausbildung optimal vorbereitet. Außerdem sind Sie nach Abschluss der Ausbildung in der Lage, ein Hygienemonitoring aufzustellen und Hygieneschulungen in Ihrem Betrieb durchzuführen.
Zielsetzung
Unsere Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG. Zudem werden sie in die Lage versetzt, in ihrem Betrieb die Aufgaben eines/einer internen Hygienebeauftrag ...
Mehr Informationen >>Datum | Dauer | Preis | ||
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Essen, DE | ||||
23.11.2022 - 24.11.2022 | 16 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
13.02.2023 - 14.02.2023 | 16 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
27.11.2023 - 28.11.2023 | 16 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
Datum | Dauer | Preis | ||
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Essen, DE | ||||
23.11.2022 - 24.11.2022 | 16 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
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