Durch die Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016 ist die Besteuerung von Betriebsvermögen und anderem Produktivvermögen im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG neu geregelt worden. Besondere Bedeutung haben dabei die Abgrenzung zwischen Verwaltungsvermögen und begünstigtem Vermögen, die Schuldenzuordnung sowie das neue Transparenzprinzip. Dabei gewährt der Gesetzgeber nur Vergünstigungen für das Produktivvermögen, wenn es begünstigtes Vermögen darstellt. Dies gilt nicht nur für die Verschonungsabschläge, sondern auch für den Sonderabschlag bei Familienunternehmen und die neue Stundungsregelung bei Erwerben von Todes wegen. Neben der Wissensvermittlung geht es in dem Seminar auch um Gestaltungsmöglichkeiten, die die Finanzverwaltung dem Steuerpflichtigen anbietet. Hierzu werden in dem Seminar Praxisfälle dargestellt. Der Referent garantiert, dass er fundiert über die neuen ErbStR 2019 berichtet und dabei sein Praxiswissen mit einfließen lässt. Eine umfangreiche Seminarunterlage ist dabei selbstverständlich.
Durch die Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016 ist die Besteuerung von Betriebsvermögen und anderem Produktivvermögen im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG neu geregelt worden. Besondere Bedeutun ...
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I. Begünstigung des Produktivvermögens 1. Verwaltungsvermögen zu begünstigtem Vermögen 2. Pensionsrückstellung und Unterbeteiligungen 3. Zuordnung von Schulden 4. Umgliederung 5. Verschonungsabschläge 6. Sonderabschlag für Familienunternehmen 7. Reinvestitionsklauseln 8. Reinvestitionsmöglichkeiten 9. Besteuerung von Großunternehmerfällen 10. Stundungsregelung
II. Bewertung Betriebsvermögen und GmbH-Anteile 1. Ertragswertverfahren mit einheitlichem Vervielfältiger 2. Sonderregelungen für Bewertung von GmbH-Anteilen 3. Problematik Personen- und Kapitalgesellschaften
III. Bewertung des Privatvermögens
1. Änderung bei der Bewertung von Grundstücken 2. Nießbrauchs- und Rentenrechte 3. Freibetrag nach § 5 ErbStG 4. Zinsproblematik bei Verwandtendarlehen 5. Steuerersparnis durch Pflichtteilsansprüche
IV. Absicherung von Schenkungen durch Rückfallklauseln
I. Begünstigung des Produktivvermögens 1. Verwaltungsvermögen zu begünstigtem Vermögen 2. Pensionsrückstellung und Unterbeteiligungen 3. Zuordnung von Schulden 4. Umgliederun ...
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