Das Energiesteuergesetz und das Stromsteuergesetz, sowie die Energiesteuer- und Stromsteuer- Durchführungsverordnung, werden regelmäßig gravierend geändert.
Die letzte Änderung ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten. U. a. wurden dabei Änderungen für das beihilferechtliche Kumulierungsverbot, Entlastung bei KWK-Anlagen, Elektromobilität, und Dual Use wirksam. Die nächste umfassende Änderung ist bereits mit dem Gesetzentwurf „zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften“ zum 01.07.2019 angedacht. Hier sollen u.a. Steuerbefreiungen für „Grünstrom“, dezentrale Erzeugungsanlagen sowie Meldepflichten nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) angepasst werden.
Zudem sind zum 30.03.2019 Vorgaben für Versorger/Lieferer zu Aufzeichnungspflichten und Verfahrensdokumentationen in Kraft getreten, welche Sie unbedingt beachten sollten.Im Seminar erfahren Sie, wie Sie die bestehenden Entlastungs- und Vergütungstatbestände optimal nutzen und machen sich mit grundlegenden Rechtsvorschriften zum Energie- und Stromsteuergesetz vertraut.
Informieren Sie sich über sämtliche Befreiungen, Ermäßigungen und Entlastungen. Verpassen Sie keine wichtigen Fristen und erfahren Sie welche Steuererleichterungen für energieintensive Betriebe bestehen.
Informieren Sie sich über die aktuellen Änderungen. Sie erfahren, welche Entlastungen noch zu realisieren sind und was Sie in Zukunft erwartet. Damit die Kosten der Besteuerung die Liquidität Ihres Unternehmens nicht mehr und mehr verringern, zeigen Ihnen die Experten die Mittel und Wege auf, um diese Belastungen erheblich zu reduzieren.
Dieses Seminar richtet sich an Leiter, leitende und spezialisierte Mitarbeiter der Abteilungen Recht und Steuern, Finanz- und Rechnungswesen, Controlling und Zölle in energieintensiven Unternehmen, Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen sowie an spezialisierte Berater, die im Energiemarkt tätig sind.
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