Berufskraftfahrer sind laut BKrFQG dazu verpflichtet, regelmäßig an Weiterbildungen teilzunehmen. So wird der ordnungsgemäße Umgang mit den immer höheren Standards der Sicherheitstechnik in modernen LKW sichergestellt. Im BKF-Modul 3 erhalten Sie dazu die aktuellen Kenntnisse und erfahren mehr über das richtige Verhalten in Grenzsituationen. Dies ist die aktuelle Version. Das Modul 3 beinhaltet die Kenntnisbereiche 1.2, 1.3a, 3.1, 3.4 und 3.5 nach Anlage 1 BKrFQV (Modulaufteilung nach Vogel-Verlag "3. Welle").
- KB 1.2:Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- KB 1.3a: Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich anzupassen
- KB 3.1: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- KB 3.4: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- KB 3.5:Fähigkeiten zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfälle
Berufskraftfahrer sind laut BKrFQG dazu verpflichtet, regelmäßig an Weiterbildungen teilzunehmen. So wird der ordnungsgemäße Umgang mit den immer höheren Standards der Sicherheitstechnik in modern ...
Mehr Informationen >>