Der Bundesrat hat am 6. November dem Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. Damit kann die neue HOAI 2021 wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Durch das Urteil des EuGHs vom 04.07.2019 - Rechtssache C – 377/17 – ist § 7 HOAI ab sofort dahingehend auszulegen, dass sich das Honorar ausschließlich nach der schriftlichen Vereinbarung richtet. Hierzu erhalten Sie im Seminar umfassende Aufklärung zur neuen Rechtslage!
Inhaltlich eingehend behandelt werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschriften wie- Ermittlung der anrechenbaren Kosten zu den jeweiligen Leistungsbildern,- mitzuverarbeitende Bausubstanz zusätzlich zu den anrechenbaren Kosten, - Umbauzuschlag, - Nebenkosten-Problematik bei pauschaler Vereinbarung, - Abnahme bzw. Teilabnahme der Leistungen der Architekten und Ingenieure,
Die Leistungsbilder - Gebäude und Innenräume, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, sowie - Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung werden systematisch erläutert.
Die Vergabe von Architekten und Ingenieurleistungen und deren Abwicklung sind Gegenstand der Erläuterungen.
Der Bundesrat hat am 6. November dem Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. Damit kann die neue HOAI 2021 wie geplant zum 1. Januar 2 ...
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