Lohnpfändungen und Lohnabtretungen stellen die Abrechnungspraxis der Arbeitgeber als Drittschuldner immer wieder vor schwierige Probleme. Da der Drittschuldner für die ordnungsgemäße Abführung der pfändbaren Beträge an den Gläubiger einzustehen hat, darüber hinaus der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ein so genannter Blankettbeschluss ist, der vom Drittschuldner aufgrund von eigenen Ermittlungen ausgeführt werden muss, sind einschlägige Grundkenntnisse auf diesem Gebiet unverzichtbare Voraussetzungen zur Vermeidung einer Doppelzahlung. Hinzu kommt, dass das Rechtsgebiet der Lohnpfändung und Lohnabtretung Überschneidungen mit dem Arbeitsrecht aufweist, weil bestimmte Lohnansprüche des Schuldners nur eingeschränkt der Pfändung unterliegen oder eines besonderen Pfändungsschutzantrags bedürfen. Das Seminar soll zum einen die notwendigen Grundkenntnisse vermitteln und den mit der Abrechnung betrauten Mitarbeiter mit den grundsätzlichen Fragen der Vollstreckung in den Lohn vertraut machen. Zum anderen sollen Rechtsprechungsbeispiele des BAG und BGH der Vertiefung dieser Grundkenntnisse und der Behandlung von Spezialfragen dienen. Dazu gehört auch das schwierige Gebiet der Verbraucherinsolvenz. Verbraucherinsolvenzen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen und weisen zum Teil von der Normalpraxis der Lohnpfändung und Lohnabtretung abweichende Regeln auf, die dem mit der Abrechnung betrauten Mitarbeiter geläufig sein müssen. Hinzu kommt, dass durch die Reform der Verbraucherinsolvenz seit 2014 bisheriges und neues Verbraucherinsolvenzrecht nebeneinander zur Anwendung kommen können.
Datum | Uhrzeit | Preis | |
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Wuppertal, DE | |||
03.05.2021 | 09:15 - 16:45 Uhr | Jetzt buchen › | |
15.11.2021 | 09:15 - 16:45 Uhr | Jetzt buchen › |
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