Der Entschädigungsanspruch i.S.v. § 642 BGB blickt in bauvertraglicher Hinsicht auf eine kurze Vergangenheit zurück, die jedoch ausgesprochen lebhaft ist. Wurde mit einem Urteil des BGH aus dem Jahr 1999 die Grundlage für seine Anwendung in VOB/B-Verträgen geschaffen, begann bereits wenige Jahre später eine kontroverse Diskussion, wie dieser Entschädigungsanspruch nun eigentlich zu berechnen ist und für welche Folgen er dem Unternehmer eine angemessene Entschädigung zusprechen soll. Die Frage, ob sich die Entschädigung auf den Zeitraum des Annahmeverzuges beschränkt oder auch die Folgekosten wegen z.B. Preissteigerungen und Bauzeitverlängerung abdecken soll, wurde vom BGH bereits im Jahre 2017 entschieden. Ob die Berechnung nun von oben oder von unten oder wie auch immer erfolgen soll, war bislang jedoch nicht geklärt und wurde in der Fachwelt unterschiedlich gesehen. Nunmehr hat der BGH mit Urteil vom 30.01.2020 klargestellt, wie diese Berechnung zu erfolgen hat. Das Seminar soll anhand praktischer Beispiele Durchblick über die verschiedenen veröffentlichten Methoden verschaffen und darauf aufbauend und in Bezug auf die nunmehr klaren theoretischen Grundlagen vermitteln, wie der Entschädigungsanspruch zutreffend zu berechnen ist. Es soll vermittelt werden, ob nun eine sog. bauablaufbezogenen Darstellung von Nöten ist oder nicht.
Der Entschädigungsanspruch i.S.v. § 642 BGB blickt in bauvertraglicher Hinsicht auf eine kurze Vergangenheit zurück, die jedoch ausgesprochen lebhaft ist. Wurde mit einem Urteil des BGH aus dem Jah ...
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Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Auftragnehmer, bauüberwachende Ingenieurbüros und Rechtsanwälte.