Wenn auch keiner weiß, wann der Brexit genau vollzogen wird, so ist es doch nur noch eine Frage der Zeit, bis das Vereinigte Königreich die EU tatsächlich verlassen wird. Aus der Sicht der DS-GVO sind alle Staaten außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sogenannte „Drittstaaten“. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten nicht ohne Weiteres in diese Länder transferiert werden dürfen. Für den Datenfluss nach UK bedarf es dann neben der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zusätzlich eines Übermittlungstatbestands. Der Brexit wirkt sich aber zusätzlich noch auf weitere Bereiche Ihrer Datenschutzorganisation aus, wie unter anderem: Informationspflichten, Datenschutzerklärung, Datenschutz-Folgenabschätzung sowie Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Übermittlungstatbestände für Datentransfer nach UK als Drittstaat
Auftragsverarbeitung (AV) in UK als Drittstaat
Auswirkungen auf Ihre Datenschutzorganisation
Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, praktische Übung, Gruppenarbeit, Teilnehmerfragen und –austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Fortbildungsveranstaltung gem. Art. 38 Abs. 2 DS-GVO/§§ 5, 6, 38 BDSG
Wenn auch keiner weiß, wann der Brexit genau vollzogen wird, so ist es doch nur noch eine Frage der Zeit, bis das Vereinigte Königreich die EU tatsächlich verlassen wird. Aus der Sicht der DS-GVO si ...
Mehr Informationen >>Der Brexit macht das Vereinigte Königreich (United Kingdom: UK) zum Drittstaat im datenschutzrechtlichen Sinne. Wie können Sie zukünftig dennoch weiter Daten nach UK übermitteln? Gibt es am Ende doch noch einen sogenannten Deal zwischen UK und der Europäischen Union (EU) und damit eine Verlängerung des Anerkennungsstatus von UK? Oder kommt der harte Schnitt und Sie müssen sich eines Übermittlungstatbestands bemühen: Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standardvertragsklauseln, genehmigte Verhaltensregeln/Zertifizierungen/Code of Conduct (CoC)? Was ist realistisch? Was ist umsetzbar? Hierfür sollen praktische Lösungswege aufgezeigt und diskutiert werden sowie alle weiteren Auswirkungen auf Ihre Datenschutzorganisation dargestellt werden.
Der Brexit macht das Vereinigte Königreich (United Kingdom: UK) zum Drittstaat im datenschutzrechtlichen Sinne. Wie können Sie zukünftig dennoch weiter Daten nach UK übermitteln? Gibt es am Ende d ...
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