Die Anonymisierung personenbezogener Daten erscheint vielen Unternehmen als das Nonplusultra, da dadurch der Datenschutz umgangenwerden kann. Eine robuste Anonymisierung, die den hohen Anforderungen der europäischen Aufsichtsbehörden entspricht, ist jedoch schwer zu erreichen. Oft werden mangelhaft bearbeitete Datensätze verwendet, was große rechtliche Risiken für die Verantwortlichen bedeutet. Gleichzeitig bieten DS-GVO und BDSG klar beschriebene Verfahrensweisen, wie personenbezogene Daten auch ohne Anonymisierung sowohl für Forschungszwecke als auch für Entwicklungszwecke rechtssicher genutzt werden können.
Eine tiefergehende Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen erlaubt, die Spielräume des Grundsatzes der Datenminimierung so zu nutzen, dass das Datenmanagement von der Erhebung über Nutzung für die Kernprozesse des Unternehmens bis hin zur Nutzung für Forschung und Entwicklung nicht von unnötigen Engpässen und umständlichen, den Datenschutz vermeintlich umgehenden Lösungen belastet wird.
Die Anonymisierung personenbezogener Daten erscheint vielen Unternehmen als das Nonplusultra, da dadurch der Datenschutz umgangenwerden kann. Eine robuste Anonymisierung, die den hohen Anforderungen de ...
Mehr Informationen >>Die Kenntnis der Möglichkeiten, wie personenbezogene Daten rechtssicher für Forschung und Entwicklung genutzt werden können, ist unerlässlich für die Compliance in innovativen Unternehmen. Gleichzeitig wird durch eine solide Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und der Dokumentationspflichten sowohl das Projektdesign erleichtert als auch die Planungsphase verkürzt.
Die Kenntnis der Möglichkeiten, wie personenbezogene Daten rechtssicher für Forschung und Entwicklung genutzt werden können, ist unerlässlich für die Compliance in innovativen Unternehmen. Gleich ...
Mehr Informationen >>Geschäftsführer*innen, Datenschutzbeauftragte, Entwickler*innen, Chief Data Officer