Der Schutz persönlicher Daten wird immer wichtiger und in zunehmendem Maße als Qualitätsmerkmal angesehen. Gerade in Krankenhäusern ist der Umgang mit Patientendaten ein sehr sensibler Bereich. Im Rahmen dieser Veranstaltung lernen Sie unter Berücksichtigung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des neuen BDSG die gesonderten Bestimmungen zum Schutz der Daten Ihrer Patienten und Mitarbeiter kennen. Am ersten Tag werden Ihnen die datenschutzrechtlichen Besonderheiten im Krankenhaus dargelegt. Lernen Sie, wie Sie Patientendaten in öffentlichen, privatisierten und kirchlichen Krankenhäusern rechtlich korrekt verarbeiten. Der zweite Tag zeigt Ihnen auf, wie Sie ein effektives Datenschutzmanagement im Krankenhaus aufbauen. Sie lernen alles über den praktischen Umgang mit elektronischen Patientenakten und mit Krankenhausinformationssystemen (KIS).
- Datenschutzbeauftragte
- Geschäftsführung
- Verwaltungsleitung in Krankenhäusern
- Mitarbeiter/-innen der Krankenhausverwaltung
- Direktoren
- Pflegedienstleitung
- Leitende Ärzte und Fachabteilungen
- Personalleitung und Mitarbeiter/-innen der Personalabteilung
- Leitung und Mitarbeiter/-innen der Rechtsabteilung
- Qualitätsmanagement
- Leitung Patientenmanagement
- EDV-Leitung und Administratoren
- Betriebs- und Personalräte
- Leitung und Mitarbeiter/-innen der Rechtsabteilung
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