Seit dem 25. Mai 2018 ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) als Artikel 1 des DSAnpUG-EU (oder wie der vollständige Name lautet: "Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680" im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I Nr. 44 in Kraft getreten. Dieses Gesetz ersetzt das bisherige BDSG. Die EU-DSGVO wirkt unmittelbar als Verordnung. Mit diesem DSGVO-Workshop wenden wir uns an alle öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen. Das Seminar gibt bezüglich der praxisnahen Umsetzung und den gesetzlichen Forderungen weitere Hinweise, wo und wie die DSGVO in geschäftlichen Prozessen integriert wird. Alle Trainer dieses Kurses sind Spezialisten auf den Gebieten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. EU-DSGVO (EU-Datenschutzgrundvorordnung).
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