Gesetzlich krankenversicherte müssen aus Renten der betrieblichen und berufsständischen Altersversorgung (Versorgungsbezüge) sowohl Beiträge zur Krankenversicherung als auch Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen. Dabei haben die Betriebe sowie andere Institutionen, die Leistungen der Altersversorgung zahlen, als Zahlstellen von Versorgungsbezügen für ihre Pensionäre:
Um eine zielgerechte Durchführung dieser Aufgaben zu gewährleisten, haben die Spitzenorganisationen der Krankenkassen eine Zahlstellenverfahrensbeschreibung herausgegeben. Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen wird Ihnen das maschinelle Zahlstellenmeldeverfahren anschaulich erläutert. Aktuelle gesetzliche Neuregelungen und die aktuelle Rechtsprechung werden selbstverständlich berücksichtigt.
Gesetzliche Vorgaben
Beitragsberechnung
Beitragsabführung
Meldeverfahren
Meldepflichten
Beitragsüberwachung
Beispiele
Teilnehmerfragen
Sonstiges
Netto-Unterrichtsstunden: 8,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, Handlungs- und Prozessanleitungen, Fallbeispiele, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Gesetzlich krankenversicherte müssen aus Renten der betrieblichen und berufsständischen Altersversorgung (Versorgungsbezüge) sowohl Beiträge zur Krankenversicherung als auch Beiträge zur Pflegever ...
Mehr Informationen >>Sie lernen die Verfahrensbeschreibung und Vorgaben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger für die Abwicklung der KV- und PV-Beiträge im Zusammenhang mit Versorgungsbezügen kennen.
Mitarbeiter*innen der Entgeltabrechnung und Personalbetreuung, die für die Versorgungsbezüge und deren beitragsrechtliche Behandlung zuständig sind.