Was früher eher als Prosa für Zitate in Doktorarbeiten angesehen wurde, hat nicht zuletzt durch die Berücksichtigung in Art. 59 DS-GVO eine erhebliche Aufwertung erfahren. Viele Unternehmen können aus den Tätigkeitsberichten der Aufsichtsbehörden Praktisches und Wissenswertes erfahren. Die meist damit unmittelbar verbundenen Informationen und Zahlen über erste verhangene Bußgelder und die grundsätzliche Prüfpraxis der jeweiligen Aufsichtsbehörde sind nur eins von mehreren Themenfeldern.
In den über 100 Seiten langen Berichten finden sich auch Praxisbeispiele, wie etwa die Informationspflicht praktikabel für den Betroffenenbereitgestellt werden kann oder was als Auftragsverarbeitung anzusehen ist und was nicht. Streitfragen wie die Einordnung des Betriebsrates als eigener Verantwortlicher oder die Vorstellung der Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden sollen Sie vor möglichen Streitigkeiten mit Ihrer Aufsichtsbehörde schützen.
Filmen und Fotografieren unter der DS-GVO
Informationspflichten
Technisch und organisatorische Maßnahmen (TOMs) in der Praxis
Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, praktische Übung, Gruppenarbeit, Teilnehmerfragen und –austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Fortbildungsveranstaltung gem. Art. 38 Abs. 2 DS-GVO/§§ 5, 6, 38 BDSG
Was früher eher als Prosa für Zitate in Doktorarbeiten angesehen wurde, hat nicht zuletzt durch die Berücksichtigung in Art. 59 DS-GVO eine erhebliche Aufwertung erfahren. Viele Unternehmen können ...
Mehr Informationen >>In dem Seminar werden die Highlights der Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden vorgestellt. Sparen Sie sich das Lesen der meistüber 100 Seiten langen Berichte der 18 Aufsichtsbehörden in Deutschland, denn wir haben die darin enthaltenen Mehrwerte für Sieherausgearbeitet und passend für Sie aufbereitet. Nutzen Sie die darin enthaltenen Informationen zur Vorgehensweise der Aufsichtsarbeit,um zu wissen, auf welche Aspekte Sie sich bei einer etwaigen Prüfung vorbereiten können. Lernen Sie aus den in denTätigkeitsberichten vorgestellten praktischen Sachverhalten, die bereits bei anderen Unternehmen zu Bußgeldern geführt haben undschließen Sie diese Fehler bei sich selbst aus.
In dem Seminar werden die Highlights der Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden vorgestellt. Sparen Sie sich das Lesen der meistüber 100 Seiten langen Berichte der 18 Aufsichtsbehörden in Deutsc ...
Mehr Informationen >>Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, Betriebsräte