1. Anordnungsrecht nach § 650b BGB- Voraussetzungen
- (Keine) Pflicht zur Vorlage eines Angebots
- (Keine) Einigung über die Anordnung
- Unwirksame Anordnungen
- Zeitlicher Ablauf
- Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
2. Vergütungsanpassung nach § 650c BGB- Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung
- Ermittlung der Höhe der Vergütung
- Ende der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung?
- Zeitlicher Ablauf
- Leistungsverweigerungsrecht
- Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
3. Die einstweilige Verfügung nach § 650d3.1 Grundlagen3.1.1 Ziel3.1.2 Verhältnis zur VOB/B3.1.3 Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten3.2 Die Feststellungsverfügung3.2.1 Verfügungsgrund3.2.2 Verfügungsanspruch
- Vorliegen (k)einer Anordnung
- Feststellung des geänderten Preises
- Glaubhaftmachung
- Einwendungen
3.2.3 Typische Anwendungsfälle3.2.4 Einsatz- und Abwehrmöglichkeiten für Auftraggeber und Auftragnehmer3.3 Die Leistungsverfügung3.3.1 Verfügungsgrund3.3.2 Verfügungsanspruch
- Befolgen der Anordnung
- Anspruch auf Abschlagszahlung
- Anspruch auf Sicherheit und Verhältnis zu § 650f
- Einwendungen
3.3.3 Typische Anwendungsfälle3.3.4 Einsatz- und Abwehrmöglichkeiten für Auftraggeber und Auftragnehmer3.4 Prozessuales
- Zuständigkeit, Verfahren, Anträge
- Schutzschrift
- Die gerichtliche Entscheidung und deren Vollstreckung
- Rechtsbehelfe
4. Aufhebung der einstweiligen Verfügung- Vorherige Kündigung
- Regressansprüche
- Weitere Rechtsfolgen
Obwohl das Neue Bauvertragsrecht seit über zwei Jahren in Kraft ist und sowohl Auftraggeber, als auch Auftragnehmer mit den §§ 650b, 650c und 650d neue Werkzeuge zur Verfügung stehen, werden diese in der Praxis bislang nur selten eingesetzt. Insbesondere das einstweilige Verfügungsverfahren, das einerseits dem Auftragnehmer zu schneller Liquidität oder zumindest Sicherheit, andererseits dem Auftraggeber zu einer anderslautenden gerichtlichen Entscheidung verhelfen soll, fristet (noch) ein Schattendasein. Grund hierfür mögen die mangelnden Erfahrungswerte und die Angst vor Fehlern in der Durchführung sein. Und tatsächlich sollte man mit den Besonderheiten des Verfahrens vertraut sein, denn schon im Vorfeld des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist schnelles Handeln geboten. Das Seminar zielt nicht nur darauf ab, anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle die Grundlagen des Claim- und Anti-Claim-Managements nach dem neuen Bauvertragsrechts zu erläutern, sondern soll den Teilnehmern vor allem die erforderlichen Kenntnisse des einstweiligen Verfügungsverfahrens vermitteln. Hierbei sollen die Möglichkeiten und Grenzen des Verfahrens nach § 650d aufgezeigt werden und den Teilnehmern das Handwerkszeug für eine praktische Durchsetzung bzw. Abwehr entsprechender Ansprüche an die Hand gegeben werden.
Auftraggeber und Auftragnehmer, Bauherren, Bauunternehmer, Generalunternehmer, Nachunternehmer, Bauträger, Projektentwickler, Architekten und Ingenieure, Projekt- und Bauleiter, Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte.