Am 05. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Diese EU-Richtlinie modernisiert und stärkt die Vorschriften über die Sozial- und Umweltinformationen, die Unternehmen melden müssen. Sie ist eine Erweiterung der nichtfinanziellen Berichtspflicht (NRFD), die seit 2014 als verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb des (Konzern-)Lageberichts existiert. In Deutschland betreffen die Neuerungen durch die CSRD rund 50.000 Unternehmen.In unserem Seminar erhalten HR-Verantwortliche eine fundierte Einführung in die CSRD. Sie erfahren, wie eine effektive Nachhaltigkeitsberichterstattung geplant und umgesetzt wird. Wir vermitteln Ihnen didaktisch aufbereitetes Fachwissen, das Sie unmittelbar in der Unternehmenspraxis einsetzen können.
Am 05. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Diese EU-Richtlinie modernisiert und stärkt die Vorschriften über die Sozial- und Umweltinformatione ...
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