Für die Sicherheit von Maschinen ist die Maschinenrichtlinie anzuwenden. Neue Maschinen müssen anhand eines Konformitätsbewertungsverfahren und der damit verbundenen CE Kennzeichnungspflicht den Nachweis erbringen, dass sie den Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Auch ein Umbau oder eine Änderung an einer gebrauchten Maschine muss in Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie und dem Produktsicherheitsgesetz erfolgen. Dieses Kompaktseminar vermittelt den Teilnehmern die wichtigsten Anforderungen bei der Planung, Konstruktion, Erstellung und Veränderungen von Arbeitsmitteln. Das CE Kennzeichnungsverfahren mit der zugehörigen Konformitätserklärung werden ebenso erläutert, wie die Bewertung einer „wesentlichen Veränderung“.
Modul I - Rechtsrahmen zur Produktsicherheit CE-Kennzeichnung, Geltungsbereich und Aussage Europäische und nationale Gesetzgebung Recht in Deutschland Marktaufsicht auf europäischer und nationaler Ebene Produktrückruf Modul II - Produktorientierte Richtlinienrecherche Aufbau von Richtlinien und Verordnungen Richtlinien für Produktgruppen Richtlinien für Maschinen Richtlinien für elektrische Geräte Richtlinien für verfahrenstechnische Anlagen Maschine, Elektrik, Druck – Berührungen zu weiteren Produktverordnungen „Richtlinien-Specials“ – Gefährliche Stoffe Verantwortung für die Produkteinstufung Modul III - Normen Entstehung, Stand der Technik und Rechtswirkung Harmonisierte Normen und Vermutungswirkung A-, B- und C-Normen unter der MRL 2006/42/EG und MVO (EU)2023/1230 Aufbau von Normen Normenrecherche Modul IV - Bewertungsverfahren Konformitätsbewertungsverfahren Module für Konformitätsbewertungsverfahren Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens Verfahren für unvollständige Maschinen Außerhalb der Anwendungsbereiche von Richtlinien Weitere Herstellerpflichten Modul V - Änderungen an Arbeitsmitteln Welche Arten von Änderungen gibt es? Änderungen an Gesamtheiten von Maschinen Änderungen an Zusammenstellungen von Maschinen Änderungen an Verfahrenstechnischen Anlagen Änderungen an Erlaubnispflichtigen AnlagenFür die Sicherheit von Maschinen ist die Maschinenrichtlinie anzuwenden. Neue Maschinen müssen anhand eines Konformitätsbewertungsverfahren und der damit verbundenen CE Kennzeichnungspflicht den Nac ...
Mehr Informationen >>Verantwortliche Betreiber, betriebliche Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen Planung; Installation, Betrieb, Instandhaltung und Prüfung von sicherheitsrelevanten Anlagen und Anlagenteilen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.
Verantwortliche Betreiber, betriebliche Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen Planung; Installation, Betrieb, Instandhaltung und Prüfung von sicherheitsrelevanten Anlagen und Anlagenteil ...
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Dortmund, DE | |||||
18.11.2024 | 09:00 - 16:00 Uhr | 7 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
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