Brennpunkte des Architektenrechts - Seminar / Kurs von IBR-SEMINARE - id Verlags GmbH

Inhalte

1. Leistungspflichten des Architekten, § 650p BGB

  • Auslegung von Architektenverträgen
  • HOAI als Auslegungskriterium
  • Konkrete Vorschläge zur Leistungsbeschreibung
  • Die Zielfindungsphase

2. Haftung des Architekten

  • System der Mängelansprüche
  • Fehlende Grundleistungen und ihre Folgen
  • Anspruch des Architekten auf Nacherfüllung
  • Berechnung der Minderung
  • Haftung bei Kostenüberschreitung
  • Gesamtschuld, § 650t BGB
  • Mitverschulden

3. Honorarberechnung

  • Inländer-HOAI
  • Vergütung von Leistungen in der Zielfindungsphase
  • Honorar- und Baukostenvereinbarungen
  • Frei vereinbare Leistungen
  • Honorar bei Bauzeitverlängerung
  • Honorar bei Planungsänderung

4. Abnahme

  • Wann ist das Architektenwerk abgenommen?
  • Teilabnahme und ihre Wirkung, § 650s BGB
  • Auswirkungen der Abnahme auf Honoraranspruch und Haftung

5. Verjährung

  • Beginn der Verjährung von Honorar- und Mängelansprüchen
  • Hemmung der Verjährung von Honorar- und Mängelansprüchen

 Das Fachbuch "Architektenrecht" des Referenten ist im Seminarpreis enthalten.

1. Leistungspflichten des Architekten, § 650p BGB

  • Auslegung von Architektenverträgen
  • HOAI als Auslegungskriterium
  • Konkrete Vorschläge zur Leistungsbeschreibung
  • Die Zielfindungsphase

2. Haftung des Archit ...

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Lernziele

Das Architektenrecht hat in den letzten Jahren eine grundsätzliche Neuorientierung erfahren. Vor allem die Einführung des Bauvertragsrechts in das BGB hat wesentliche Änderungen gebracht, die zu erörtern sind. Für den Architekten- und Ingenieurvertrag ist die gesetzliche Neukonzeption besonders einschneidend. Der Planervertrag wird erstmals gesetzlich definiert. Dabei entwickelt der Gesetzgeber ein neues Handlungsmodell für dessen Abschluss und seine Umsetzung: Vor den eigentlichen Vertragsschluss wird die Zielfindungsphase geschaltet. Weiter wird die gemeinschaftliche Haftung von Architekt und Bauunternehmer grundlegend modifiziert. Hinzu kommen weitere Spezialregelungen zur Teilabnahme und zur frühzeitigen Kündigung. Den Besonderheiten eines Bauvertrages wird insbesondere durch folgende Regelungen Rechnung getragen: 

  • Einführung eines Anordnungsrechts des Bestellers einschließlich Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen 
  • Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme 
  • Neuregelung der Kündigung aus wichtigem Grund.

Diese Vorschriften gelten auch für den Architekten- und Ingenieurvertrag.

Daneben hat der BGH in letzter Zeit eine ganze Reihe von Grundsatzurteilen gefällt, deren Kenntnis unverzichtbar ist. Die Architekten müssen umdenken, denn die HOAI hat einen neuen Stellenwert bei der Auslegung von Architektenverträgen erhalten. Die Folgen der geänderten HOAI und der aktuellen Rechtsprechung für den Praxisalltag stellt der Referent im Einzelnen dar und gibt Hinweise, wie man sich auf die neue Rechtslage einrichten kann.

Weiter werden die neuesten Entscheidungen des BGH und der Obergerichte zu Fragen der Honorarberechnung vorgestellt. Der Referent zeigt auf, wo noch Quellen für weitergehende Honoraransprüche erschlossen werden können. Einen Schwerpunkt des Seminars bilden die Haftung des Architekten und die damit verbundenen Probleme: Gesamtschuld, Mitverschulden und Recht zur zweiten Andienung. Ausführungen zur Abnahme des Architektenwerks und zur Verjährung runden das Programm ab.

Das Architektenrecht hat in den letzten Jahren eine grundsätzliche Neuorientierung erfahren. Vor allem die Einführung des Bauvertragsrechts in das BGB hat wesentliche Änderungen gebracht, die zu er ...

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Zielgruppen

Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, öffentliche Auftraggeber, Haftpflichtversicherer, Rechtsanwälte.

SG-Seminar-Nr.: 2849918

Anbieter-Seminar-Nr.: 2374

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