1. Leistungspflichten des Architekten, § 650p BGB
2. Haftung des Architekten
3. Honorarberechnung
4. Abnahme
5. Verjährung
Das Fachbuch "Architektenrecht" des Referenten ist im Seminarpreis enthalten.
1. Leistungspflichten des Architekten, § 650p BGB
2. Haftung des Archit ...
Mehr Informationen >>Das Architektenrecht hat in den letzten Jahren eine grundsätzliche Neuorientierung erfahren. Vor allem die Einführung des Bauvertragsrechts in das BGB hat wesentliche Änderungen gebracht, die zu erörtern sind. Für den Architekten- und Ingenieurvertrag ist die gesetzliche Neukonzeption besonders einschneidend. Der Planervertrag wird erstmals gesetzlich definiert. Dabei entwickelt der Gesetzgeber ein neues Handlungsmodell für dessen Abschluss und seine Umsetzung: Vor den eigentlichen Vertragsschluss wird die Zielfindungsphase geschaltet. Weiter wird die gemeinschaftliche Haftung von Architekt und Bauunternehmer grundlegend modifiziert. Hinzu kommen weitere Spezialregelungen zur Teilabnahme und zur frühzeitigen Kündigung. Den Besonderheiten eines Bauvertrages wird insbesondere durch folgende Regelungen Rechnung getragen:
Diese Vorschriften gelten auch für den Architekten- und Ingenieurvertrag.
Daneben hat der BGH in letzter Zeit eine ganze Reihe von Grundsatzurteilen gefällt, deren Kenntnis unverzichtbar ist. Die Architekten müssen umdenken, denn die HOAI hat einen neuen Stellenwert bei der Auslegung von Architektenverträgen erhalten. Die Folgen der geänderten HOAI und der aktuellen Rechtsprechung für den Praxisalltag stellt der Referent im Einzelnen dar und gibt Hinweise, wie man sich auf die neue Rechtslage einrichten kann.
Weiter werden die neuesten Entscheidungen des BGH und der Obergerichte zu Fragen der Honorarberechnung vorgestellt. Der Referent zeigt auf, wo noch Quellen für weitergehende Honoraransprüche erschlossen werden können. Einen Schwerpunkt des Seminars bilden die Haftung des Architekten und die damit verbundenen Probleme: Gesamtschuld, Mitverschulden und Recht zur zweiten Andienung. Ausführungen zur Abnahme des Architektenwerks und zur Verjährung runden das Programm ab.Das Architektenrecht hat in den letzten Jahren eine grundsätzliche Neuorientierung erfahren. Vor allem die Einführung des Bauvertragsrechts in das BGB hat wesentliche Änderungen gebracht, die zu er ...
Mehr Informationen >>