Immer wieder gibt es Berichte über Brandfälle in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Sie machen deutlich, dass der Brandschutz in Institutionen, die pflegebedürftige Menschen beherbergen, ganz besonders ernst genommen werden muss. Die größte Herausforderung: Viele dieser Menschen sind in ihrer Mobilität und Wahrnehmung eingeschränkt und damit im Brandfall sehr gefährdet. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen müssen daher schon in der Bauphase eingeplant und im laufenden Betrieb konsequent umgesetzt werden. Auch die Vorkehrungen für den Ernstfall müssen ausreichend Aufmerksamkeit erhalten, ohne dass der Klinikalltag und die primären Aufgaben der Behandlung und Versorgung darunter leiden.
Dieser zweitägige Lehrgang umfasst 16 Unterrichtseinheiten und gilt für Brandschutzbeauftragte als Fortbildung gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01* sowie der gleichlautenden Regelwerke DGUV Information 205-003 und VdS 3111. Zusätzlich können Absolvierende des VdS-Lehrgangs Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser aus den vergangenen Jahren damit ihren BSB-Lehrgang aufstocken. Sie erhalten nach Abschluss dieses Fortbildungslehrgangs nachträglich das Diplom der europäischen Brandschutzorganisation CFPA Europe**.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD * Richtlinie Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)** Confederation of Fire Protection Associations Europe
Immer wieder gibt es Berichte über Brandfälle in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Sie machen deutlich, dass der Brandschutz in Institutionen, die pflegebedürftige Menschen ...
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