Fachseminar
Betroffenenrechte – Was ist zu tun?
Von Auskunftserteilung bis Werbewiderspruch: Worüber Unternehmen informieren müssen
Unternehmen stehen aktuell vor der Frage, wie Betroffenenrechte nach der neuen DSGVO zu gewährleisten sind. Der Datenschutzbeauftragte soll beraten und praxisnahe Lösungen bieten. Wichtig ist, Prozesse für die transparente Information über Auskunftsersuchen und Löschanfragen bis hin zum Recht auf Datenübertragbarkeit zu entwickeln und implementieren. In der Online-Schulung erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wesentlichen Grundlagen der DSGVO. Anschließend werden praktischeHandlungsempfehlungen für die DSGVO-Compliance vermittelt und aufsichtsbehördliche Anforderungen, wie aktuelle Urteile, erläutert. Es erwarten Sie Antworten u.a. auf folgende Fragen: Wann startet die Frist bei einer Betroffenenanfrage? Wie kann die Identität eines Anfragenden geprüft werden? Kann Anonymisierung schon das Recht auf Löschung erfüllen? Zusätzlich gibt Ihnen unser Experte wertvolle Tipps, Hinweise und Checklisten für Ihre praktische Umsetzung im Unternehmen an die Hand.
Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung
Die Vorteile der Online-Schulung:
Fragen, Antworten, Diskussionen - auch virtuell Im virtuellen Klassenzimmer stellen Sie jederzeit Fragen an den Referenten und können sich mit Teilnehmern austauschen.
Interaktives virtuelles Whiteboard Am virtuellen Whiteboard erarbeiten Sie im Team bestimmte Themenfelder.
Virtuelle Break-out-Sessions Auch in der Online-Schulung können Sie in kleinen Gruppen mit Teilnehmern bestimmte Aufgaben erarbeiten und den anderen Teilnehmern anschließend vorstellen.
Keine Reisekosten und kein Reiseaufwand Für die Teilnahme an der Online-Schulung müssen Sie weder verreisen noch wo übernachten. Sie nehmen bequem von zu Hause oder vom Büro aus teil.
Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Seminar-Inhalte
Grundlagen
Informationspflichten des Verantwortlichen
Auskunftsrecht der betroffenen Person
Recht auf Berichtigung
Recht auf Löschung ("Vergessenwerden")
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Weitere Rechte und Pflichten
Zielgruppe
Fachseminar
Betroffenenrechte – Was ist zu tun?
Von Auskunftserteilung bis Werbewiderspruch: Worüber Unternehmen informieren müssen
Unternehmen stehen aktuell vor der Frage, wie Betroffenenrechte ...
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