Aufbau von Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht
Verhältnis Betriebsrat - Arbeitgeber - Belegschaft
Persönliche Situation der Betriebsratsmitglieder
Das Betriebsratsgremium - Organisation und Geschäftsabläufe
Einführung in die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Grundsätze der (erzwingbaren) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Aufbau von Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht
Dieses Seminar behandelt die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit eines Betriebsrats. Dabei wird den Teilnehmern das notwendige Wissen vermittelt, um Ihre Aufgaben wirkungsvoll wahrnehmen zu können, sowie im Umgang mit dem Arbeitgeber zu sachgerechten Ergebnissen zu kommen.
Dieses Seminar behandelt die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit eines Betriebsrats. Dabei wird den Teilnehmern das notwendige Wissen vermittelt, um Ihre Aufgaben wirkungsvoll wahrnehmen zu kö ...
Mehr Informationen >>Neue, wiedergewählte oder nachgerückte Mitglieder des Betriebsrats sowie Ersatzmitglieder
Schulungsanspruch für den Betriebsrat
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Schulungsanspruch für die Schwerbehindertenvertretung
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.
Neue, wiedergewählte oder nachgerückte Mitglieder des Betriebsrats sowie Ersatzmitglieder
Schulungsanspruch für den Betriebsrat
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbe ...
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