Im zivilen Leben schließen zwei, die sich einig geworden sind, einen Vertrag miteinander. Für Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat hält das Betriebsverfassungsgesetz etwas Ähnliches bereit: die Betriebsvereinbarung. Welche rechtlichen Voraussetzungen sind dabei zu beachten und wer ist befugt eine Betriebsvereinbarung abzuschließen? Was kann darin geregelt werden und was nicht? Wie ist das Verhältnis von Betriebsvereinbarungen zu Tarifverträgen, zu Arbeitsverträgen und zu Gesetzen? Welchen Einfluss hat eine Betriebsvereinbarung auf die einzelnen Arbeitsverhältnisse? Wie sollte eine BV aufgebaut sein und was sollte in jedem Fall darin geklärt sein, auch um späteren Streit über Auslegung und Anwendung zu vermeiden? Viele Fragen, die wir im Seminar klären.
Das Besondere: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht gibt im Seminar Empfehlungen für inhaltliche Eckpunkte und für Formulierungen in Betriebsvereinbarungen, die die Teilnehmenden mitbringen.
Wie in allen unseren Grundlagenseminaren legen wir großen Wert auf Praxisbezug. Anhand eigener Themen der Teilnehmenden, werden Eckpunkte von Betriebsvereinbarungen besprochen, formuliert und dann, unter fachlicher Anleitung eines Rechtsanwalts, zur Mitnahme zur Verfügung gestellt.
- Wer darf Betriebsvereinbarungen abschließen?
- Betriebsrat, Ausschüsse, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat gem. §§ 77, 28, 50, 58 BetrVG
- Das Verhältnis von Betriebsvereinbarung zu anderen Rechtsnormen
- Tarifvorrang gem. § 77,3 BetrVG und Gesetzesvorrang
- Systematisches Vorgehen zur Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung
- Regelungsgegenstände, mögliche Inhalte u.a. gem. § 87 BetrVG
- Form, Aufbau und Abschluss einer BV gem. § 77 BetrVG
- Inhalte, Anwendungs- und Geltungsbereich einer BV
- Beendigung und Nachwirkung
- Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle gem. §§ 76 und 76a BetrVG
- Unterschiede zur Regelungsabrede