Betriebskosten sind laut der Betriebskostenverordnung all jene Kosten, die Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen und Einrichtungen laufend entstehen. Als Eigentümer:in einer Immobilie sind Sie für die Lasten, die für die Bewirtschaftung anfallen, zuständig und beteiligen Ihre Mieter:innen über den Mietvertrag an den Lasten.
Sie lernen in unserem Seminar, eine korrekte Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Wir legen das Augenmerk auf diverse Besonderheiten in der Erfassung der Betriebskosten, um Sie bestmöglich auf Ihre Aufgabe im Immobilienmanagement vorzubereiten. Unsere Rechtsexpert:innen vermitteln Ihnen Wissen für die Praxis.
Betriebskosten sind laut der Betriebskostenverordnung all jene Kosten, die Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäà ...
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