SeminarzielDurch Rationalisierung und Organisationsänderung setzt der Arbeitgeber den Kündigungsgrund ggf. selber! Das optionale Abfindungsmodell nach § 1a KSchG soll die Hinnahme der Kündigung schmackhaft machen und Prozesse vermeiden helfen. Bei Betriebsänderungen kann eine mitbestimmte Namensliste die Kündigung in dreifacher Hinsicht absichern. Die Sozialauswahl beschränkt sich auf die Grundkriterien nebst Schwerbehinderung. Die Herausnahme von Leistungsträgern, Spezialisten und die Berücksichtigung einer ausgewogenen Personalstruktur soll leichter sein. Neue Probleme bereiten jedoch das AGG und die europarechtliche Alterdiskriminerung!Das Seminar stellt das Recht der betriebsbedingten Kündigung systematisch nach aktuellem Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung dar.
Methode Systematisches Kompakt-Seminar mit strikter Praxisorientierung. Kurzübersichten und Ablaufschemata; ausführliches Seminarscript mit leitsatzförmigem Nachweis der aktuellen Rechtsprechung. Die Seminarstruktur erlaubt dem Einsteiger ebenso die Teilnahme wie sie dem erfahrenen „Personaler“ die Aktualisierung und Vertiefung seines Wissens gewährleistet.
Aus dem Seminarinhalt
Praxis erfahrene Führungskräfte mit Personalverantwortung
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