Behördlich anerkannt nach § 60 KrWG Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 AbfBeauftrV
Inhalte
Kenntnisse des AbfallrechtsKenntnisse über die Pflichten und Rechte des AbfallbeauftragtenBetrachtung haftungs- und strafrechtlicher RisikenDer Abfallbeauftragte in der PraxisErfassen und Klassifizieren der AbfälleSonstige Vorschriften zur Trennung und HandhabungLagerung, Behandlung und Bereitstellung von AbfällenDie Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben, Zertifizierungen der AbfallwirtschaftsbeteiligtenRecht der AbfallverbringungNachweisverfahren und Registerführung im EntsorgungsprozessTransport von Abfällen nach Abfall- und GefahrgutrechtPraktische Umsetzung der Tätigkeiten der Betriebsbeauftragten-Organisation im BetriebLernzielkontrollenVoraussetzung:Für die formelle/rechtsgültige Bestellung als Betriebsbeauftragter für Abfall gemäß der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung - AbfBeauftrV) vom 02.12.2016 ist seit dem 01.06.2017 zusätzlich - neben einer qualifizierten Ausbildung - ein Nachweis gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 2a-c über eine einschlägige einjährige Praxis nachzuweisen.Abschluß:Behördlich anerkannte BescheinigungHinweise:Teilnahmegebühr inkl. Fachbuch Abfallrecht - Sammlung wichtiger Vorschriften mit Kreislaufwirtschaftsgesetz
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Lernziele
Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen Inhalte des Abfallrechts und der Entsorgungspraxis unter Berücksichtigung des § 60 KrWG und der Anlage 1 zu § 9 Abs. 1 Ziffer 3 AbfBeauftrV.Nach Besuch des Lehrgangs verfügen Sie über das Wissen, Ihre Aufgaben und Pflichten gesetzeskonform in die Entsorgungspraxis umzusetzen. Sie erhalten umfassende Kenntnisse über rechtliche Risiken und ihre Minimierung bei der Anwendung umweltrelevanter Vorschriften. Das Seminar setzt folgende thematische Schwerpunkte: - Überwachung des Weges der Abfälle - von der Entstehung bis zur Entsorgung- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der einschlägigen Rechtsverordnungen- Kontrolle der Entsorgungsprozesse- Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge zur Behebung- Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren
Das Seminar dient Ihnen zum Nachweis der Fachkunde gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), die seit 01.06.2017 anzuwenden ist. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen die wesentlichen In ... Mehr Informationen >>
Zielgruppen
Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet sich der Lehrgang an Hersteller und Vertreiber, die Verpackungen oder Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen müssen. Dazu zählen auch Hersteller und Vertreiber, die mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Kalenderjahr freiwillig zurücknehmen.
Das Seminar eignet sich für die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen der 4. BImSchV, Deponien bis zur endgültigen Stilllegung und großer Abwasserbehandlungsanlagen. Ebenso richtet ... Mehr Informationen >>