- Seminar / Kurs
- Deutsch
-
- Keine
- 16 h
- Anbieterbewertung (15)
2-Tage Intensiv-Seminar
Mit aktueller Rechtsprechung und Neuregelung zur Betriebsratsvergütung
Inkl. EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Betriebliche Lohn- und Gehaltsgestaltung
In vielen Betrieben ist die Lohn- und Gehaltsgestaltung ein sensibles Thema – nicht nur wegen ihrer direkten Auswirkungen auf die Mitarbeitermotivation, sondern auch aufgrund der wachsenden Komplexität moderner Entgeltsysteme. Für Betriebsräte ist es daher entscheidend, die rechtlichen Grundlagen, Mitbestimmungsrechte und betrieblichen Handlungsspielräume genau zu kennen. In diesem Seminar erwerben Sie fundiertes Wissen zur Gestaltung von Grund- und Leistungsentgelten sowie zu den Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) und den neuen EU-Vorgaben zur Lohntransparenz, die bis 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Welche Auswirkungen haben die europäischen Regelungen bereits heute? Sind schon jetzt Anpassungen erforderlich? Und wie kann sich der Betriebsrat optimal auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereiten?
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vergütung – insbesondere die freigestellter Betriebsratsmitglieder. Spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.01.2023 herrscht in vielen Unternehmen erhebliche Unsicherheit.
Ihr Ziel: Sie gewinnen Rechtssicherheit bei der betrieblichen Lohn- und Gehaltsgestaltung sowie bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Gleichzeitig erhalten Sie praxisnahe Werkzeuge, um faire, transparente und nachvollziehbare Vergütungssysteme aktiv mitzugestalten und Ihr Gremium frühzeitig auf die anstehenden gesetzlichen Änderungen vorzubereiten.
Die Schwerpunkte des Seminars
Seminar-Inhalte
Grundlagen moderner Entgeltsysteme
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Bewertung und Entwicklung von Entgeltmodellen
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern – rechtlicher Rahmen
BGH-Urteil vom 10.01.2023 – Konsequenzen und Risiken
Gesetzänderung zur Betriebsratsvergütung
Ihr Nutzen
Zielgruppe
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Für Betriebsräte, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügen, ist dieses Seminar gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG 27.8.1974 – 1 ABR 66/73; BAG 29.1.1974 – 1 ABR 39/73) erkannte an, dass theoretisches Grundwissen auf den Gebieten der Arbeitswissenschaft und Arbeitsbewertung, über Leistungsbewertung und Vorgabezeiten bei entsprechendem betrieblichen Anlass für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist. Der Arbeitgeber muss für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:
2-Tage Intensiv-Seminar
Mit aktueller Rechtsprechung und Neuregelung zur Betriebsratsvergütung
Inkl. EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Betriebliche Lohn- und Gehaltsgestaltung
In vielen Betrieben ist d...
Mehr Informationen| Datum | Dauer | Preis | ||
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| Frankfurt am Main, DE | ||||
| 24.11.2027 - 25.11.2027 16 h | 16 h | Details | Details Jetzt buchen | |
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| 24.11.2027 - 25.11.2027 16 h | 16 h | Details | Details Jetzt buchen | |