Berufskraftfahrer-Weiterbildung (BKrFGQ) - Seminar / Kurs von MORAVIA Akademie + Verlag GmbH

Momentan nur als Inhouse-Schulung!

Inhalte

Hinweis des Bundesamtes für Güterverkehr:

„Es besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen, da Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen, den ersten Weiterbildungsnachweis erst bis zum 10. September 2015 bzw. 10. September 2016 erbringen müssen, sofern die Gültigkeit der aktuellen Fahrerlaubnis in diesem Zeitraum endet.“ (BAG) 

Modul 1 Eco-Training (7 Stunden)

Modul 2 Sozialvorschriften für den Güterverkehr (7 Stunden)

Modul 3 Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi (7 Stunden)

Modul 4 Ladungssicherung (7 Stunden)

Modul 5 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (7 Stunden) 

Schulungsnachweis: Teilnahmebescheinigung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Modul 1 Eco-Training (wirtschaftliches Fahren).Das Eco-Training vermittelt die Methoden und Vorteile einer wirtschaftlichen Fahrweise. Sie ermöglicht Einsparungen im Unternehmen durch geringeren Kraftstoffverbrauch und weniger Verschleiß.Inhalt

  • Die optimierte Motor-Nutzung: Eigenschaften der kinematischen Kette
  • Technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs:  Vorbeugung von Fehlfunktionen und Minimierung von Verschleiß
  • Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

Seminardauer: 7 Stunden

Modul 2 Sozialvorschriften für den Güterverkehr.

Kraftfahrer tragen Verantwortung als Verkehrsteilnehmer. Dieses Modul vermittelt die EU-Sozialvorschriften, die für Kraftfahrer von Bedeutung sind, sowie deren Anwendung in der Praxis. Schwerpunkte sind unter anderem die Lenk- und Ruhezeiten und die Bedienung des digitalen Tachografen.

Inhalt

  • Sozialrechtliche Rahmenbedingungen für den Güterkraftverkehr
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Bedienung des digitalen Kontrollgerätes
  • Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Seminardauer: 7 Stunden

Modul 3 Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi.

Der Fahrer ist auch immer Botschafter des Unternehmens, er interagiert mit anderen Verkehrsteilnehmern, Auftraggebern oder Behördenvertretern etc. In diesem Modul erfahren die Fahrer, wie sie diese Rolle im Alltag ausüben können.

Inhalt

  • Vorschriften für den Güterkraftverkehr
  • Erstellung von Beförderungsdokumenten
  • Verpflichtungen im Rahmen des CMR (von franz. Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route)
  • Vorbeugung von Kriminalität
  • Das wirtschaftliche Umfeld und die Marktordnung im Güterkraftverkehr

Seminardauer: 7 Stunden

Modul 4 Ladungssicherung.

Schlecht gesicherte Ladung ist eine Gefahrenquelle, die noch viel zu oft in Kauf genommen wird. Dieses Modul vermittelt die rechtlichen Grundlagen sowie die Anwendung der Vorschriften zur Ladungssicherung (gem. VDI 2700).

  • Gesetzliche Grundlagen (BGH-Urteil, StVO, StVZO, UVVen)
  • VDI-Richtlinien und EURO-Norm DIN EN 12195-1 (2011)
  • Physikalische Grundlagen
  • Massenkräfte auf das Ladegut
  • Hilfsmittel zur Ladungssicherung
  • Ermittlung der geeigneten Ladungssicherung
  • Form-/ kraftschlüssige Ladungssicherung
  • Zurrpunkte
  • Zurrmittel
  • Zurrmittelberechnung
  • Anwendungsbeispiele
  • Diskussion und Erfahrungsaustausch

Seminardauer: 7 Stunden

Modul 5 Fahrsicherheit und Sicherheitstechnik.

Um sich in Gefahrensituationen richtig verhalten zu können, muss ein Fahrer mit den aktuellen Sicherheitsstandards vertraut sein. In diesem Modul werden die entsprechenden Kenntnisse vermittelt.

Inhalt

  • Gefahrenpotenzial im Berufsalltag
  • Verkehrsunfallstatistiken
  • Gesundheitsschäden vorbeugen
  • Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen
  • Vermeidung von Gefahrensituationen
  • Assistenzsysteme
  • Verhalten bei Not- und Zwischenfällen

Seminardauer: 7 Stunden

Alle Module können einzeln oder individuell kombiniert als Inhouse-Schulung gebucht werden. Das Modul „Ladungssicherung“ bieten wir darüber hinaus als offenes Seminar an.

Hinweis des Bundesamtes für Güterverkehr:

„Es besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen, da Fahrerlaubnisinhaber, die keine ...

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Zielgruppen

Die Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG besteht für alle FahrerInnen, die über eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE (oder gleichwertig) verfügen.  Diese Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.

Die Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG besteht für alle FahrerInnen, die über eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE (oder gleichwertig) verfügen.  Diese Weiterbi ...

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SG-Seminar-Nr.: 1622823

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