Leitende und beaufsichtigende Mitarbeiter im Entsorgungsfachbetrieb sowie in Unternehmen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen müssen ebenso wie Abfallbeauftragte und Deponiebeauftragte regelmäßig an behördlich anerkannten Lehrgängen teilnehmen. Mit dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie Ihre Kenntnisse auffrischen und Ihrer Pflicht zur Fortbildung nachkommen.
Inhalte
Qualifikation
Die Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat, das bundesweit gültig ist. Sie erfüllen die Anforderungen an die Fortbildung nach § 9 EfbV, § 5 AbfAEV und nach § 4 DepV. Auch Abfallbeauftragte erfüllen mit der Lehrgangsteilnahme die Anforderungen an die Fortbildung nach der neuen Verordnung.
Ihr Nutzen
Der Lehrgang ist von der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Fortbildungslehrgang nach § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung, § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung, § 9 Abfallbeauftragten-verordnung und § 4 Deponieverordnung anerkannt.
Kooperation mit GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH
Die Schulung wird in Kooperation mit der GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH durchgeführt. Die GUT verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der behördlich anerkannten Lehrgänge nach Abfall- und Immissionsschutzrecht.
Leitende und beaufsichtigende Mitarbeiter im Entsorgungsfachbetrieb sowie in Unternehmen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen müssen ebenso wie Abfallbeauftragte und ...
Mehr Informationen >>Leitende und beaufsichtigende Personen im Entsorgungsfachbetrieb, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von „Abfällen, die nach § 54 KrWG erlaubnispflichtig sind, Anzeigepflichtige nach § 53 KrWG unter bestimmten Voraussetzungen, Abfall- und Deponiebeauftragte.
Leitende und beaufsichtigende Personen im Entsorgungsfachbetrieb, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von „Abfällen, die nach § 54 KrWG erlaubnispflichtig sind, Anzeigepflichtige nach § 53 ...
Mehr Informationen >>