Behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang nach § 9 EfbV sowie § 5 AbfAEV, § 4 DepV und § 9 AbfBeauftrV in Berlin - Seminar / Kurs von GUTcert Akademie

Inhalte

Leitende und beaufsichtigende Mitarbeiter im Entsorgungsfachbetrieb sowie in Unternehmen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen müssen ebenso wie Abfallbeauftragte und Deponiebeauftragte regelmäßig an behördlich anerkannten Lehrgängen teilnehmen. Mit dem Besuch dieses Lehrgangs können Sie Ihre Kenntnisse auffrischen und Ihrer Pflicht zur Fortbildung nachkommen.

Inhalte

  • Neue Regelungen im Abfallrecht - Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft
  • Trennung von Abfällen
  • Abfallvermeidung versus Obsoleszenz
  • Aktuelles Gefahrstoffrecht
  • Aktuelles Gefahrgutrecht
  • Planspiel zum Thema Elektroaltgeräte
  • Zur neuen Gewerbeabfallverordnung
  • Bodenschutz und Altlasten
  • Umgang mit Abfällen auf der Baustelle
  • Ausblick auf geplante Neuregelungen im Abfallrecht
  • Exkursion zu einer Baustelle/Abfallbehandlungsanlage

Qualifikation

Die Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat, das bundesweit gültig ist. Sie erfüllen die Anforderungen an die Fortbildung nach § 9 EfbV, § 5 AbfAEV und nach § 4 DepV. Auch Abfallbeauftragte erfüllen mit der Lehrgangsteilnahme die Anforderungen an die Fortbildung nach der neuen Verordnung.

Ihr Nutzen

Der Lehrgang ist von der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als Fortbildungslehrgang nach § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung, § 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung, § 9 Abfallbeauftragten-verordnung und § 4 Deponieverordnung anerkannt.

Kooperation mit GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH

Die Schulung wird in Kooperation mit der GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH durchgeführt. Die GUT verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der behördlich anerkannten Lehrgänge nach Abfall- und Immissionsschutzrecht.

Leitende und beaufsichtigende Mitarbeiter im Entsorgungsfachbetrieb sowie in Unternehmen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen müssen ebenso wie Abfallbeauftragte und ...

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Zielgruppen

Leitende und beaufsichtigende Personen im Entsorgungsfachbetrieb, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von „Abfällen, die nach § 54 KrWG erlaubnispflichtig sind, Anzeigepflichtige nach § 53 KrWG unter bestimmten Voraussetzungen, Abfall- und Deponiebeauftragte.

Leitende und beaufsichtigende Personen im Entsorgungsfachbetrieb, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von „Abfällen, die nach § 54 KrWG erlaubnispflichtig sind, Anzeigepflichtige nach § 53 ...

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SG-Seminar-Nr.: 5282841

Termin

28.11.2019 - 29.11.2019 , 10:00 - 16:00 Uhr

GUTcert Akademie
Eichenstraße 3b
12435 Berlin

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Veranstaltungsinformation

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