Hintergrund
Leitende und beaufsichtigende Mitarbeiter aus Unternehmen, die sich zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen gem. § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Leitungspersonal von Deponien müssen zu ihrer Weiterbildung regelmäßig von der Behörde anerkannte Lehrgänge besuchen. In diesem Fachkundelehrgang wird in Vorträgen, Diskussionen und Planspielen ein Überblick über alle für die Abfallwirtschaft relevanten Themen gegeben.
Inhalte
1. Tag (10:00 Uhr - 18:15 Uhr)
2. Tag (08:30 Uhr - 17:45 Uhr)
3. Tag (08:30 Uhr - 18:15 Uhr)
4. Tag (08:30 Uhr - 15:15 Uhr)
Qualifikation
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung auf Basis des behördlichen Anerkennungsbescheides, der bundesweit gültig ist. Kooperation mit GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH
Die Schulung wird in Kooperation mit der GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH durchgeführt. Die GUT verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der behördlich anerkannten Lehrgänge nach Abfall- und Immissionsschutzrecht.
Hintergrund
Leitende und beaufsichtigende Mitarbeiter aus Unternehmen, die sich zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen, sowie Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfäl ...
Mehr Informationen >>Verantwortliche Personen im Entsorgungsfachbetrieb, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG), Leitungspersonal von Deponien und Anzeigepflichtige nach § 53 KrWG unter bestimmten Voraussetzungen.
Verantwortliche Personen im Entsorgungsfachbetrieb, Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG), Leitungspersonal von Deponien und Anzeigepflichtige nach § 53 K ...
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