Über dieses Seminar erhalten Sie die erforderliche Sachkunde zum sicheren Umgang mit Hebebühnen nach dem aktuellen Stand der Technik, Gesetzen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften um die Anforderungen an die befähigte Person zu erfüllen und ggf. die anschließende Bestellung von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten.
Auszug aus dem SeminarinhaltAktuelle Regeln der Technik
Rechtliche Grundlagen im Umgang mit Hebebühnen
Staatliche und berufsgenossenschaftliche Sicherheitsvorgaben
Bauarten von Hebebühnen
Standsicherer Aufbau / Aufstellung der Hebebühne
Standsicheres Verfahren
Erkennen von Gefahrstellen beim Verfahren
Prüfung der Hebebühne
Notablass
Unfallgeschehen
Rechtliche Grundlagen: EG-Maschinenrichtlinie, ArbSchG, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention), DGUV Regel 100-500 (Betreiben von Hebebühnen), DGUV Regel 108-006 (Ladebrücken und fahrbare Rampen), DGUV Grundsatz 308-002 (Prüfung von Hebebühnen), DGUV Grundsatz 308-008 (Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen)
Theoretische Prüfung der Sachkunde und Teilnahmezertifikat.
Alle Personen, die mit Hebebühnen umgehen, diese warten oder instand halten, Verleihunternehmen, Vorgesetzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte
Bitte beachten Sie: Eine befähigte Person (Sachkundiger) muss über eine entsprechende Berufsausbildung, -erfahrung und über eine zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügen.
Alle Personen, die mit Hebebühnen umgehen, diese warten oder instand halten, Verleihunternehmen, Vorgesetzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte
Bitte beachten Sie: Eine befä ...
Mehr Informationen >>