Befähigte Person für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore - Seminar / Kurs von LVQ Weiterbildung und Beratung GmbH Business Akademie

Sachkunde

Inhalte

Nach § Abs. 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Tore hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beurteilen kann.

Die in der ASR geforderte jährliche Prüfung geht von einer normalen Nutzung aus. Bei einer intensiveren Nutzung können sich kürzere Intervalle ergeben.

 

-        EG Maschinenrichtlinie

-        Technische Regel für Arbeitsstätten: ASR A 1.7 – Türe und Tore

-        DIN EN 13241-1

-        DIN EN 12604

-        DIN EN 12453

-        Internationale Norm für automatische Türsysteme: DIN EN 16005

-        DGUV Information 208-022

-        DGUV Grundsatz 308-006

-        Die sicherheitstechnische Prüfung: Überprüfung der vollständigen Dokumentation und Betriebsanleitung

-        Zu prüfende Komponenten: Mechanik und Stabilität der Bauteile und Befestigungen, Verschleiß, Korrosion, Beschädigungen, Gängigkeit beweglicher Teile, Antrieb, Schutzeinrichtungen, Steuerung

-        Prüflisten

-        Schriftliche Abschlussprüfung

Nach § Abs. 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftige ...

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Lernziele

„Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigen Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z.B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können." (Auszug ASR A1.7)

„Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigen Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit gee ...

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Zielgruppen

Personen, die mit der Prüfung und Wartung von kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore betraut werden.

Bitte beachten Sie: Eine befähigte Person (Sachkundiger) muss über eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung verfügen.

Personen, die mit der Prüfung und Wartung von kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore betraut werden.

Bitte beachten Sie: Eine befähigte Person (Sachkundiger) muss über eine entsprechende Berufsau ...

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Termine und Orte

Datum Dauer Preis

SG-Seminar-Nr.: 5281496

Anbieter-Seminar-Nr.: A14

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Veranstaltungsinformation

  • Seminar / Kurs
  • Deutsch
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  • 9 h
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