Steigleitern und Steigeisengänge sind regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit zu überprüfen. Erhalten Sie die Sachkunde, um als Befähigte Person diese Prüfung sicher durchzuführen. Sie lernen außerdem die relevanten Rechtsvorschriften (u.a. DGUV-Information 208-032) und damit verbundene Verantwortungs- und Haftungsfragen kennen.
- Aufgaben Befähigter Personen: Einhaltung der Prüffristen, Durchführung, Dokumentation
- Rechtsgrundlagen für die Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
- ASR A1.8: Technische Regel für Arbeitsstätten
- Normen: DIN 18799, DIN 14094, DIN EN 14396, DIN 19572
- DGUV-Information 208-032 (vormals BGI 5189): Auswahl und Benutzung von Steigleitern
- DGUV-Regel 103-007 (vormals BGR 177): Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume
- Prüfung an Sonderformen von Steigleitern und Steigeisen (z.B. Zweiholmleiter)
Steigleitern und Steigeisengänge sind regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit zu überprüfen. Erhalten Sie die Sachkunde, um als Befähigte Person diese Prüfung sicher durchzu ...
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