Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicheheitseinrichtungen und sind je nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion zu püberprfen und, falls erforderlich, instand zu setzen.
Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Seminarinhalte:
Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen und deren Sicheheitseinrichtungen und sind je nach Art und Häufigkeit der Benutzung und der vorhandenen Gefahren in regelmäßigen Abstä ...
Mehr Informationen >>Der Teilnehmer ist nach dem Seminar in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge sachkundig zu überprüfen und eine gefahrlose Benutzung zu ermöglichen sowie die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen durchzuführen. Er kennt die betreffenden Rechtsvorschriften und die damit verbundenen Verantwortungs- und Haftungsfragen. Darüber hinaus hat er anhand von Echtmustern die notwendige Praxis erlernt, um die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit von Steigleitern und Steigeisengängen überprüfen zu können.
Für die Teilnahme kann 1 VDSI-Punkt Arbeitssicherheit angerechnet werden.
Der Teilnehmer ist nach dem Seminar in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge sachkundig zu überprüfen und eine gefahrlose Benutzung zu ermöglichen sowie die vorgeschriebenen wiederkehrenden P ...
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