Laut DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921) ist für das Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans eine Schulung von mindestens 15 Tagen vorgeschrieben. Theorie
- Arbeits- und Betriebssicherheit
- Rechtliche Vorschriften (Betr.Sich. VO, BGV D 6, ISO 9926)
- Arbeitsweise und Einsatzmöglichkeiten
- Sicherheitstechnische Einrichtungen
- Standsicherheit, Lastmoment
- Aufbau von Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane
- Auswahl von Lastaufnahmemitteln und Anschlagsmöglichkeiten (DGUV Regel 100-500 (ehem. BGR 500) 2.8)
Praxis
- Tägliche Betriebssicherheitskontrollen
- Fahren, Bedienen und Arbeiten mit Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrane
- Wartung und Pflege
- Erkennen und Beseitigen von einfachen Störungen
Laut DGUV Grundsatz 309-003 (ehem. BGG 921) ist für das Führen eines Fahrzeug-/Auto- und Mobilkrans eine Schulung von mindestens 15 Tagen vorgeschrieben. Theorie
- Arbeits- und Betriebssicherheit
- Rechtli ...
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