Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, betriebliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen, z. B. wenn mehr als neun Personen regelmäßig automatisiert – also mit Hilfe der IT – personenbezogene Daten verarbeiten. An betriebliche Datenschutzbeauftragte werden hohe Anforderungen gestellt. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit hat der Gesetzgeber auch die Fachkunde in Bezug auf den Datenschutz als Voraussetzung für die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz festgelegt. Die Anforderungen an die Fachkunde wurden erstmals in dem sog. Ulmer Urteil (Az. : 5T 153/90-01 LG Ulm) näher definiert. Die Richter stellten fest, dass gerade an die Fachkunde hohe Anforderungen gestellt werden. Detailliert führten die Richter aus, dass Datenschutzbeauftragte Computerexperten sein sollen und die Anwendung der Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder und alle anderen den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften beherrschen sollten. Diese Anforderungen bilden die Grundlagen für die inhaltliche Gestaltung unserer Seminare, insbesondere dieser Ausbildung zum/zur geprüften, betrieblichen Datenschutzbeauftragen. Neben den rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz im Unternehmen sind IT-Sicherheit und die praktische Umsetzung der Aufgaben der betrieblichen Datenschutzbeauftragten Inhalte dieses ausführlichen Praxis-Seminars. Das Seminar ist auch sehr gut für zukünftige externe Datenschutzbeauftragte geeignet. Das Gesetz unterscheidet in Bezug auf die Aufgaben, Rechte und Pflichten nicht zwischen "internen" betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder "externen" betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
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Besondere Vorkenntnisse sind für die Teilnahme an diesem Seminar nicht notwendig.
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Das Seminar können Sie mit einer Prüfung zur "DEKRA zertifizierten Fachkraft für Datenschutz" abschließen. Die Teilnahme an der Prüfung ist freiwillig und mit einer Prüfungsgebühr von 200, - € verbunden
Das Seminar können Sie mit einer Prüfung zur "DEKRA zertifizierten Fachkraft für Datenschutz" abschließen. Die Teilnahme an der Prüfung ist freiwillig und mit einer Prüfungsgebühr von 200, - € ...
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