Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erfolgt gemäß den Inhalten der DGUV Information 205-003 – „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ – sowie der vfdb-Richtlinie 12-09/01 2014-11 und der VDS 3111.Um das Zertifikat „Brandschutzbeauftragter“ zu erlangen, müssen Sie die mindestens 64 Lehreinheiten umfassende Ausbildung absolvieren sowie eine Abschlussprüfung bestehen.
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erfolgt gemäß den Inhalten der DGUV Information 205-003 – „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ – sowie d ...
Mehr Informationen >>Nach Abschluss der Ausbildung sind Sie in der Lage, einen Betrieb in allen Fragen und Belangen des Brandschutzes zu beraten, zu unterstützen und in diesem Bereich mitzuwirken. Sie können Brandschutzordnungen – auch unter Berücksichtigung von Brandschutzkonzepten – erstellen und fortschreiben. Ihr Profil wird dadurch abgerundet, dass Sie als Sachverständiger behördliche undfeuerversicherungsrechtliche Forderungen umsetzen können.
Das Prüfungs- und Lehrgangszertifikat „Brandschutzbeauftragter“ bescheinigt dem Lehrgangsteilnehmer nach erfolgreicher Prüfung, dass die Ausbildung entsprechend den Inhalten der DGUV Information 205-003 sowie der vfdb-Richtlinie 12-09/01 2014-1 und der VDS 3111 erfolgte.
Nach Abschluss der Ausbildung sind Sie in der Lage, einen Betrieb in allen Fragen und Belangen des Brandschutzes zu beraten, zu unterstützen und in diesem Bereich mitzuwirken. Sie können Brandschutz ...
Mehr Informationen >>Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter / -innen Werksfeuerwehr, Architekten, Ingenieure, Sicherheitsbeauftrage, Mitarbeiter Facility- und Gebäudemanagement, interessierte Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter / -innen Werksfeuerwehr, Architekten, Ingenieure, Sicherheitsbeauftrage, Mitarbeiter Facility- und Gebäudemanagement, interessierte Personen mit abgesch ...
Mehr Informationen >>