1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen 2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken 3. Ausbildung durchführen 4. Ausbildung abschließen
Durch den ständig zunehmenden Fachkräftemangel in Deutschland wächst auch die Bedeutung der betrieblichen Ausbildung, um den Fachkräftenachwuchs im eigenen Unternehmen zu sichern. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) dürfen jedoch nur Personen ausbilden, die persönlich und fachlich dafür geeignet sind. Wir vermitteln die nach der AEVO erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse im Rahmen unserer berufsbegleitenden Weiterbildung als Vorbereitung auf die Prüfung bei der HWK. Die berufs- u. arbeitspädagogische Eignung umfasst die Qualifikation zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren des gesamten Ausbildungsprozesses. In der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist die Ausbildereignung unverzichtbar, in vielen anderen Bereichen der Unternehmen ist sie eine wichtige Zusatzqualifikation.
Meisterschüler/innen, Gesellen/innen, Facharbeiter/innen aller Berufe, sonstige Interessenten
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