Arbeitnehmerüberlassung nach der AÜG-Reform 2017 - Seminar / Kurs von DATAKONTEXT GmbH

Aktuelle Entwicklungen und Trends in der Praxis

Inhalte

Bekanntermaßen haben sich mit Wirkung zum 01.04.2017 die „Spielregeln“ für die Durchführung einer rechtskonformen Arbeitnehmerüberlassung erheblich geändert. Der Gesetzgeber beabsichtigt durch die gesetzliche Regulierung, Zeitarbeit „auf ihre Kernfunktionen zu orientieren und den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern“. Dazu wurden insbesondere eine gesetzliche Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten, die zwingende Geltung des equal pay-Grundsatzes nach dem 9. Einsatzmonat sowieeine Offenlegungs- und Konkretisierungspfl icht geschaffen. Zahlreiche Rechtsfragen der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorschriften waren und sind nach wie vor ungeklärt. Jedoch gibt es inzwischen Trends, die sich unter Berücksichtigung der Auffassung der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der juristischen Fachliteratur herausgebildet haben. Zudem liegen die ersten gerichtlichen Entscheidungen zur AÜG-Reform vor, über die Sie im Rahmen des Seminars informiert werden.

 

 

Einführung

Gesetzliche Änderungen des AÜG

  • Höchstüberlassungsdauer und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Abweichung durch einen Tarifvertrag oder durch eine aufgrund eines Tarifvertrags abgeschlossene Betriebsvereinbarung
  • Unterschiede zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Kundenunternehmen
  • Praktische Umsetzung des TV LeiZ in der M+E-Industrie
  •  Zwingendes equal pay und Abweichungsmöglichkeiten
  • Neu abgeschlossene Branchenzuschlagstarifverträge insbesondere der TV BZ ME
  • Besonderheiten bei der sog. Deckelung II und bei der Zahlung des sog. „Mindestzuschlags“
  • Erste gerichtliche Entscheidungen zum equal pay- Grundsatz nach der AÜG-Reform 2017
  • Berechnung von equal pay

 

„Abschaffung“ der sog. Fallschirmlösung bei sog. Scheinwerk-/Scheindienstverträgen

 

  • Sonstige Unterrichtungspflichten des Personaldienstleisters
  • Rechtsfolgen bei Verstößen

 

Auswirkungen der Reform

  • für den Personaldienstleister
  • für das Kundenunternehmen

 

Zusammenfassung und Fragen

Bekanntermaßen haben sich mit Wirkung zum 01.04.2017 die „Spielregeln“ für die Durchführung einer rechtskonformen Arbeitnehmerüberlassung erheblich geändert. Der Gesetzgeber beabsichtigt durch ...

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Lernziele

Das Seminar gibt Ihnen ein Update über die wesentlichen gesetzlichen Änderungen der AÜG-Reform. Es werden insbesondere auch die „Fachlichen Weisungen“ der BA zur Anwendung des AÜG, die maßgeblich das Prüfverhalten der Behörde steuern und beeinfl ussen, behandelt. Sie erhalten ergänzend Tipps, wie Sie unter Ausschöpfung rechtlicher Spielräume möglichst rechtssicher eine Arbeitnehmerüberlassung durchführen können.

Das Seminar gibt Ihnen ein Update über die wesentlichen gesetzlichen Änderungen der AÜG-Reform. Es werden insbesondere auch die „Fachlichen Weisungen“ der BA zur Anwendung des AÜG, die maßgeb ...

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Zielgruppen

Geschäftsführer, Personalleiter, Entscheidungsträger in der Rechts- und Personalabteilung

SG-Seminar-Nr.: 5184961

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