Bekanntermaßen haben sich mit Wirkung zum 01.04.2017 die „Spielregeln“ für die Durchführung einer rechtskonformen Arbeitnehmerüberlassung erheblich geändert. Der Gesetzgeber beabsichtigt durch die gesetzliche Regulierung, Zeitarbeit „auf ihre Kernfunktionen zu orientieren und den Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen zu verhindern“. Dazu wurden insbesondere eine gesetzliche Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten, die zwingende Geltung des equal pay-Grundsatzes nach dem 9. Einsatzmonat sowieeine Offenlegungs- und Konkretisierungspfl icht geschaffen. Zahlreiche Rechtsfragen der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorschriften waren und sind nach wie vor ungeklärt. Jedoch gibt es inzwischen Trends, die sich unter Berücksichtigung der Auffassung der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der juristischen Fachliteratur herausgebildet haben. Zudem liegen die ersten gerichtlichen Entscheidungen zur AÜG-Reform vor, über die Sie im Rahmen des Seminars informiert werden.
Einführung
Gesetzliche Änderungen des AÜG
„Abschaffung“ der sog. Fallschirmlösung bei sog. Scheinwerk-/Scheindienstverträgen
Auswirkungen der Reform
Zusammenfassung und Fragen
Bekanntermaßen haben sich mit Wirkung zum 01.04.2017 die „Spielregeln“ für die Durchführung einer rechtskonformen Arbeitnehmerüberlassung erheblich geändert. Der Gesetzgeber beabsichtigt durch ...
Mehr Informationen >>Das Seminar gibt Ihnen ein Update über die wesentlichen gesetzlichen Änderungen der AÜG-Reform. Es werden insbesondere auch die „Fachlichen Weisungen“ der BA zur Anwendung des AÜG, die maßgeblich das Prüfverhalten der Behörde steuern und beeinfl ussen, behandelt. Sie erhalten ergänzend Tipps, wie Sie unter Ausschöpfung rechtlicher Spielräume möglichst rechtssicher eine Arbeitnehmerüberlassung durchführen können.
Das Seminar gibt Ihnen ein Update über die wesentlichen gesetzlichen Änderungen der AÜG-Reform. Es werden insbesondere auch die „Fachlichen Weisungen“ der BA zur Anwendung des AÜG, die maßgeb ...
Mehr Informationen >>Geschäftsführer, Personalleiter, Entscheidungsträger in der Rechts- und Personalabteilung